MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Bauern müssen mit Einschnitten bei sozialen Leistungen rechnen(hh) Die Ausgaben für die landwirtschaftliche Sozialpolitik sollen im Agraretat für das Jahr 2000 von 7,8 Milliarden DM in diesem Jahr auf 7,32 Milliarden DM gekürzt werden. Davon entfallen allein 4,1 Milliarden DM (1999: 4,4 Milliarden DM) auf Zuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte. Die Gesamtausgaben der Alterssicherung der Landwirte werden durch Beiträge, sonstige Einnahmen und Bundesmittel gedeckt. Der Bund trägt den Unterschiedsbetrag zwischen Einnahmen und den Ausgaben eines jeden Kalenderjahres.
Die Zuweisungen und Zuschüsse will die Bundesregierung gegenüber 1999 um 498,39 Millionen DM auf 9,35 Milliarden DM senken. Auch bei den Investitionen soll gespart werden. Hier zeichnet sich ein Rückgang von 1,2 Milliarden DM auf 1,15 Milliarden DM ab. Die Personalausgaben des Etats sollen sich im nächsten Jahr auf 398,55 Millionen DM (406,86 Millionen DM) und die sächlichen Verwaltungsausgaben auf 136,18 Millionen DM (135,92 Millionen DM) belaufen. Zur landwirtschaftlichen Sozialpolitik zählen auch die Zuschüsse an die Träger der Krankenversicherung der Landwirte, für die 2,11 Milliarden DM (2,2 Milliarden DM) angesetzt sind. Die Zuschüsse sollen die Leistungsaufwendungen für Empfänger von Renten aus der Alterssicherung der Landwirte decken, sobald sie nicht durch eigene Beiträge aufgebracht werden. 500 Millionen DM (550 Millionen DM) sollen als Zuschuss an die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung gehen. Unverändert bleiben sollen die Zuschüsse zur Gewährung einer Rente an Kleinlandwirte bei der Landabgabe in Höhe von 192 Millionen DM. Die Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit will der Bund im nächsten Jahr mit 390 Millionen DM (424 Millionen DM) fördern. Schließlich schlagen die Zuschüsse zur Zusatzaltersversorgung für Arbeitnehmer in der Land und Forstwirtschaft mit 28,5 Millionen DM (30 Millionen DM) zu Buche. Für die BundLänderGemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" will der Bund nächstes Jahr 1,7 Milliarden DM (1,71 Milliarden DM) ausgeben. Die Bundesregierung will die Zuweisungen nach dem Gesetz über die Verwendung von Gasöl durch Betriebe der Landwirtschaft im nächsten Jahr von 835 Millionen DM auf 785 Millionen DM reduzieren. Danach erhalten landwirtschaftliche Betriebe für versteuertes Gasöl, das zum Betrieb von Ackerschleppern, standfesten und beweglichen Arbeitsmaschinen oder Motoren sowie von Sonderfahrzeugen verbraucht wird, eine Verbilligung von 41,15 DM je 100 Liter. 369,1 Millionen DM (357,74 Millionen DM) dienen der Marktordnung und den Maßnahmen für die Notfallvorsorge. Für die Fischerei stehen 51,46 Millionen DM (91,65 Millionen DM) zur Verfügung. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung kann im Jahr 2000 102,09 Millionen DM (100,09 Millionen DM) ausgeben. Das Bundesseuchenamt in Hannover soll 47,02 Millionen DM (47,53 Millionen DM) erhalten. Die Etatansätze für Forschungsanstalten belaufen sich auf insgesamt 400,83 Millionen DM (385,51 Millionen DM). |