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Oktober 08/1999
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Neue Landesbank von Steuern befreien

(fi) Die neue "Landeskreditbank Baden­Württemberg – Förderbank" soll von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit werden. Dies ist das Ziel eines Gesetzentwurfs des Bundesrates (14/1520), durch den das Körperschaftsteuergesetz und das Gewerbesteuergesetz geändert werden sollen. Damit soll der Kreis der von der Körperschaftsteuer befreiten öffentlich­rechtlichen Kreditanstalten des Bundes und der Länder mit Sonderaufgaben auf diese Förderbank ausgedehnt werden.

Wie es in der Begründung heißt, sei im Zuge der Fusion der Landeskreditbank Baden­Württemberg, der Südwestdeutschen Landesbank und der Landesgirokasse zur Landesbank Baden­Württemberg der bislang bereits steuerbefreite, betriebswirtschaftlich und organisatorisch jedoch getrennt geführte, rechtlich unselbstständige Teil der Landeskreditbank Baden­Württemberg auf die rechtlich selbstständige Förderbank übertragen worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9908/9908032c
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