GESETZENTWURF VON SPD UND B 90/GRÜNE Kinder sollen Recht auf gewaltfreie Erziehung haben(re) Jedem Kind soll ein Recht auf gewaltfreie Erziehung eingeräumt werden. Dazu haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf (14/1247) zur "Ächtung der Gewalt in der Erziehung" vorgelegt. Zielsetzung des Entwurfes ist die Ächtung der Gewalt in der Erziehung ohne Kriminalisierung der Familie. Insofern würden nicht die Strafverfolgung oder der Entzug der elterlichen Sorge in Konfliktlagen im Vordergrund stehen, so die Regierungsfraktionen, sondern Hilfen für die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Eltern. Konkret beabsichtigen die Abgeordneten Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie des Kinder und Jugendhilfegesetzes. So soll im BGB formuliert werden: "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig." In der Begründung der Gesetzesvorlage wird darauf verwiesen, die Anwendung körperlicher Gewalt sei in Familien in Deutschland weit verbreitet. Untersuchungen belegten einen "eindeutigen Zusammenhang zwischen in der Familie erlittener Gewalt und von Jugendlichen ausgeübter Gewalt". 37 Prozent der Jugendlichen, die häufig misshandelt worden seien, hätten auch selbst über eigene Gewaltanwendung berichtet. Dagegen hätten diejenigen, die nie gezüchtigt worden seien, nur zu 18 Prozent selbst Gewalt ausgeübt. Einer Hochrechnung des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen aus dem Jahre 1997 zufolge erlitten pro Jahr etwa 150.000 Kinder unter 15 Jahren in der Bundesrepublik "körperliche Misshandlungen durch ihre Eltern". |