Partnerschaft rechtlich regeln(re) Die Rechtsstellung von Personen, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben, soll in "ausgewählten Einzelfragen" an die für Eheleute oder Verwandte geltende Rechtslage "angeglichen" werden. Das sieht ein Gesetzentwurf (14/1259) der F.D.P.Fraktion zur "Regelung der Rechtsverhältnisse eingetragener Lebenspartnerschaften" vor. Er soll Menschen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, die Möglichkeit eröffnen, durch das Eingehen einer "eingetragenen Lebenspartnerschaft" bestimmte Lebensbereiche rechtlich zu gestalten. Der "eingetragenen Lebenspartnerschaft", die sich ausschließlich auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften bezieht, werde, so die F.D.P., kein dem Rechtsinstitut der Ehe vergleichbarer oder zu ihm in Konkurrenz tretender Status verliehen. Vielmehr sei das Rechtsinstitut der "eingetragenen Lebenspartnerschaft" dem Range nach unterhalb des Rechtsinstituts der Ehe gelagert. Dadurch sei es möglich, Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Lebens und Verantwortungsgemeinschaften zu beseitigen, ohne den grundgesetzlich garantierten Schutz von Ehe und Familie in Frage zu stellen oder zu relativieren, erläutern die Freien Demokraten. |