Grundrecht noch länger einschränken(wi) Die Bundesregierung will die bis Ende 1999 befristete Ermächtigung im Außenwirtschaftsgesetz, das Brief, Post und Fernmeldegeheimnis zur Verhinderung schwerer Kriegswaffen und Ausfuhrdelikte zu beschränken, bis Ende 2002 verlängern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (14/1415) vorgelegt, den der Bundestag am 16. September zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen hat. Die 1992 eingeführte Ermächtigung war wegen des mit ihr verbundenen Grundrechtseingriffs zunächst bis Ende 1994 befristet worden. Es folgten Verlängerungen bis Ende 1996 und bis Ende 1999, um Erfahrungen zu gewinnen und um eine ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem Normenkontrollverfahren des Landes RheinlandPfalz berücksichtigen zu können. Dabei geht es um die Frage, ob die Ermächtigung zum Eingriff in das Brief, Post und Fernmeldegeheimnis erforderlich und verhältnismäßig ist. Aufgrund der Erfahrungen seit 1992 wird nach Einschätzung der Regierung deutlich, dass die Überwachung des Brief, Post und Fernmeldeverkehrs wirksam und unverzichtbar sei, um Außenwirtschaftsstraftaten zu verhindern und aufzudecken. |