Befriedete Bezirke statt Bannmeile(bn) Zugestimmt hat der Bundestag am 30. Juni dem Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/1147) zur Neuregelung des Schutzes von Verfassungsorganen des Bundes. Danach wird der Schutz der Tätigkeit des Deutschen Bundestages und Bundesrates vor von Versammlungen ausgehenden Störungen, der bisher im Bannmeilengesetz geregelt war, künftig durch ein Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes sichergestellt. Darin wird auch ein befriedeter Bezirk um das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingerichtet, die den dort bestehenden Bannkreis ablöst. Die Straftatbestände der Bannkreisverletzung und der Aufforderung zur Bannkreisverletzung werden in Ordnungswidrigkeiten umgewandelt. Abgelehnt hat das Plenum in diesem Zusammenhang Gesetzentwürfe der F.D.P.Fraktion (14/183) und der PDS (14/516). Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (14/1292) zugrunde. |