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Oktober 09/1999
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FAMILIENAUSSCHUSS ERÖRTERTE REGIERUNGSINITIATIVE

Altenpflege soll ab 2000 einheitlich geregelt sein

(fa) Ab August 2000 soll die Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger sowie zur Altenpflegehelferin oder zum Altenpflegehelfer bundeseinheitlich geregelt sein. Der Ausschuss hat eine Expertenanhörung für Dezember angekündigt.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/1578),der vom Bundestag am 1. Oktober an den Familienausschuss überwiesen wurde, sieht vor, dass die Ausbildung in der Altenpflege drei Jahre und in der Altenpflegehilfe ein Jahr betragen soll.

Der Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beschloss in seiner Sitzung am 6. Oktober grundsätzlich, die Durchführung beider Ausbildungsgänge bundesweit zu vereinheitlichen. In den vorgesehenen beiden Ausbildungszweigen wird es eine theoretische und eine praktische Ausbildung geben, wobei der Anteil der praktischen Ausbildung in der Altenpflege überwiegen wird. Die Ausbildung soll in Altenpflegeschulen durchgeführt werden. Durch die bundeseinheitliche Regelung sollen Ländervorschriften außer Kraft treten.

Der Bundesrat hat eine Reihe von Änderungen gewünscht, denen die Regierung zum Teil gefolgt ist.

Hinsichtlich der Umsetzung und der gesetzlichen Vorgaben für die beiden Berufsbilder wurde im Ausschuss der Beschluss gefaßt, noch im Dezember diesen Jahres im Ausschuss eine Expertenanhörung durchzuführen. Über die Auswahl der in Frage kommenden Experten und Institute wie auch ihre Anzahl gibt es derzeit noch keine konkreten Angaben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9909/9909026b
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