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Oktober 09/1999
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GESETZENTWURF DER BUNDESREGIERUNG

Aktien der DSL Bank auf die Postbank übertragen

(fi) Die Deutsche Siedlungs­ und Landesrentenbank (DSL Bank) soll zum 31. Dezember 1999 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Die Aktien und Aktionärsrechte sollen auf die Deutsche Postbank AG übertragen werden, so die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf über die Umwandlung der DSL Bank in eine Aktiengesellschaft (14/1672). Der Bundestag hat den Entwurf am 7. Oktober zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.

Der Schwerpunkt der DSL Bank, einer Anstalt des öffentlichen Rechts, liegt den Angaben zufolge auf den Gebieten der Immobilien­ und Kommunalfinanzierung sowie der Refinanzierung von Banken und Bausparkassen. Die Bilanzsumme habe 1998 140,3 Milliarden DM betragen. Bereits 1989 sei sie teilprivatisiert worden, so die Bundesregierung. Seitdem sei die DSL Holding AG an der DSL Bank mit einer Vermögenseinlage als "atypisch stille Gesellschafterin" beteiligt.

Im Zuge der angestrebten Vollprivatisierung habe sich die Deutsche Postbank AG aufgrund eines mit dem Bund geschlossenen Vertrages vom Juni 1999 zur Übernahme der Anteile des Bundes an der DSL Bank verpflichtet. Zuvor müsse die DSL Bank in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Anschließend sei vorgesehen, die DSL Holding AG und die Deutsche Postbank AG auf die DSL Bank AG zu verschmelzen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9909/9909035b
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