Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 1999 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt Bundestag 9/99 Inhaltsverzeichnis >
Oktober 09/1999
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

GESETZENTWURF DER BUNDESREGIERUNG

D­Mark­Bargeld innerhalb von zwei Monaten in Euro tauschen

(fi) Die D­Mark soll zum Jahreswechsel 2001/2002 als gesetzliches Zahlungsmittel durch den Euro abgelöst werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf über die Änderung währungsrechtlicher Vorschriften infolge der Einführung des Euro­Bargeldes (14/1673) vorgelegt, den der Bundestag am 7. Oktober zur Beratung an den Finanzausschuss überwies.

Damit soll der parallele Umlauf zweier gesetzlicher Zahlungsmittel vermieden und die Belastung von Wirtschaft und Verbrauchern durch die Einführung des Euro­Bargeldes gering gehalten werden. Die EG­Verordnung über die Einführung des Euro lässt die Möglichkeit zu, den maximal sechsmonatigen Zeitraum des Parallelumlaufs von altem und neuem Bargeld durch nationale Rechtsvorschriften zu verkürzen.

Der Entwurf berücksichtigt die im Oktober 1998 erzielte Einigung zwischen den Verbänden der Automatenwirtschaft, der Kreditwirtschaft, des Handels und vergleichbarer Dienstleistungen über eine "modifizierte Stichtagsregelung" zur Einführung des Euro­Bargelds. Danach stellen die Verbände sicher, dass das DM­Bargeld für eine Übergangszeit bis Ende Februar 2002 bei Handel, Banken und Automaten faktisch weiter verwendet werden kann. Nach der vorgesehenen Regelung tauscht die Deutsche Bundesbank das DM­Bargeld ab 1. Januar 2002 in Euro um.

Auch nach Beginn des Euro­Bargeldumlaufs bleibt das Recht zur Ausgabe von Münzen in der Verantwortung der EU­Mitgliedstaaten. Um Missbrauch mit gefälschtem

DM­Bargeld in der Übergangsphase zu unterbinden, ist vorgesehen, das bisher für Geldfälschungsdelikte geltende Strafniveau für DM­Bargeld zu übernehmen und die Strafverfolgung ohne Einschränkung sicherzustellen. Der Bund wird zudem ermächtigt, auf Euro lautende Sammlermünzen auszugeben. Die deutschen Euro­Gedenkmünzen sollen im Inland als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.

Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Münzstätten der Länder mit einer bestimmten Einnahmenhöhe rechnen können müssen. Daher sollte an einem bestimmten Verteilungsschlüssel für die Prägung von Münzen zwischen den Münzstätten festgehalten werden. Die Bundesregierung lehnt dies in ihrer Gegenäußerung ab. Es sei davon auszugehen, dass alle fünf deutschen Prägestätten mindestens die nächsten vier bis fünf Jahre voll ausgelastet seien.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9909/9909036a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion