Deutscher Bundestag
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Oktober 09/1999
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SÜSSWASSERKRISE WÄCHST

Bundestag fordert effektive Umsetzung der Beschlüsse

(um) Zur Lösung der weltweit entstehenden Süßwasserkrise soll die Regierung Übereinkommen und Grundsätze, die sich an den Anforderungen der Agenda 21 orientieren, in effektive nationale und internationale Politik umsetzen.

Das forderte der Bundestag, der am 30. September in der Beratung des Regierungsberichts (13/11435) zum nachhaltigen Umgang mit Süßwasser eine Empfehlung des Umweltausschusses (14/837) annahm.

Für Deutschland bedeutet das laut Beschlussempfehlung des Ausschusses vorsorgenden flächendeckenden Schutz und die Sanierung der Gewässer sowie insbesondere des Grundwassers als Bestandteil des Naturhaushaltes. Die Regierung wird aufgefordert, die Umsetzung der "Rio­Beschlüsse von 1992 zu Umwelt und Entwicklung national und international als einen Schwerpunkt der Regierungsarbeit voranzutreiben".

Grundwasser besser schützen

Der Bundestag erwartet eine weitgehende Reduzierung von Ableitungen und Emissionen giftiger, schwer abbaubarer organischer Stoffe sowie des Eintrags von Stickstoff und Phosphor aus diffusen und punktförmigen Quellen. Das Grundwasser müsse vor diffusen

Einträgen von Pflanzenschutzmitteln, Stickstoffverbindungen und Säurebildnern sowie vor Verschmutzung durch zivile und militärische Altlasten und defekte unterirdische Leitungen und Kanäle besser geschützt werden.

Internationale Konflikte um das Wasser, so das Parlament, sollten durch Anwendung und eventuelle Weiterentwicklung des internationalen Wasserrechts vermieden werden. Zur Lösung der globalen Umwelt­ und Wasserprobleme sei eine bessere Koordinierung der verschiedenen Institutionen notwendig.

Zur Bekämpfung des Hungers und der Gesundheitsschäden durch verschmutztes Wasser sollten bei Entwicklungsvorhaben Bildungsangebote zur Verbesserung des landwirtschaftlich­ökologischen Systemwissens und die Entwicklung kostengünstiger Entsorgungstechniken unterstützt werden. Auf den Bau wasserbaulicher Großprojekte sollte verzichtet werden, "wenn die vom Beirat aufgezeigten ökologischen und sozialen Leitplanken überschritten werden".

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9909/9909045b
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