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Oktober 09/1999
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ÜBEREINSTIMMUNG IM AUSSCHUSS FÜR KULTUR UND MEDIEN

Förderkonzept zur Pflege von Gedenkstätten gegen das Vergessen

(ku) Die Sprecher aller Fraktionen begrüßten im Ausschuss für Kultur und Medien die neue Konzeption der Bundesregierung (14/1569) zur Förderung von Gedenkstätten in Deutschland und zur Pflege der Erinnerung an die NS­Terrorherrschaft und die SED­Diktatur sowie das Gedenken an deren Opfer.

Im Ausschuss wurde der Grundsatz begrüßt, wonach die Förderung der Erinnerung des Gedenkens und von Gedenkstätten zwar zunächst eine Aufgabe der Gesellschaft, der Kommunen und der Länder sei, der Bund sich jedoch an der Förderung von Gedenkstätten und Projekten beteiligen werde, wenn diese aus gesamtstaatlichem Interesse förderungswürdig, d.h. von nationaler bzw. internationaler Bedeutung sind, wenn ein wissenschaftlich, museologisch und gedenkstätten­pädagogisch fundiertes Konzept vorliege und das Engagement des jeweiligen Bundeslandes angemessen sei. Der Beteiligungsschlüssel sieht eine jeweils hälftige Förderung durch Bund und das betreffende Bundesland vor.

Die Förderung soll auch auf die alten Bundesländer ausgedehnt werden. Insgesamt stehen im Haushalt 2000 für Ansätze, die über die bisherige Bundesförderung hinausgehen, 10 Millionen DM bereit. Geplant sind darüber hinaus je 15 Millionen für die Jahre 2001 und 2002 sowie 20 Millionen für das Jahr 2003. Eine Aufnahme in die Bundesförderung ab 2000 für die KZ­Gedenkstätten Bergen­Belsen, Dachau und Neuengamme sowie die Gedenkstätten Münchner Platz (Dresden), Pirna­Sonnenstein, Brandenburg­Görden und Mittelbau­Dora hält die Bundesregierung vorbehaltlich der Beratungen mit Sachverständigen und den Ländern für "sachgerecht".

Der Ausschuss bewertete das Vorhaben der Regierung positiv, die Gedenkstättenförderung auch über das Jahr 2003 hinaus in den neuen Bundesländern fortzuführen und auch Gedenkstätten in den alten Bundesländern in die Förderung einzubeziehen. Die Abgeordneten begrüßten den gewonnenen Handlungsspielraum für neue Initiativen und Projektförderungen. Die bisherigen Sachverständigen sollen auch künftig bei der Entscheidung über die Förderung tätig werden.

In der Diskussion begründeten die Sozialdemokraten die angestrebte Mischfinanzierung, nachdem von Seiten der F.D.P. auf frühere formale Entschließungen verwiesen worden war, wonach Mischfinanzierungen abzubauen und künftig zu vermeiden seien. Die Bedeutung der Förderung, so die SPD, verlange ein geteiltes Engagement, weil die Länder allein die Mittel nicht aufbringen könnten. Die Regierung erklärte, trotz der angestrebten Sanierung des Haushaltes sei zusätzliches Geld eingestellt worden, um mit der Finanzierung der Gedenkstätten eine würdige und angemessene Mahnung der Geschichte für die Zukunft zu sichern.

Eine breite Diskussion ergab sich, nachdem die PDS Bedenken geltend gemacht hatte, das SED­Regime und das Regime der NS­Zeit gleichzustellen. Sprecher von Union und SPD verwahrten sich gegen diesen Vorwurf und betonten, in keiner Weise werde eine Gleichstellung vorgenommen, es gebe aber eine gemeinsame Verantwortung für Opfer von Diktaturen.

Zur Beratung über die Förderung von Gedenkstätten lag dem Ausschuss neben dem jetzigen Bericht mit den beigefügten Empfehlungen der Enquete­Kommission "Überwindung der Folgen der SED­Diktatur im Prozess der Deutschen Einheit" auch ein Bericht der Bundesregierung aus der vorigen Legislaturperiode (13/8486) vor sowie Anträge der CDU/CSU (14/656) und vom Bündnis 90/Die Grünen (14/796).

Der Ausschuss stellte fest, die in den Unterlagen enthaltenen Forderungen an die Regierung, sich an Mahnmalen zur Erinnerung an die deutschen Diktaturen und ihre Opfer zu beteiligen, seien im neuen Bericht der Regierung aufgegriffen worden. Übereinstimmung gab es im Ausschuss auch darüber, zu dem Bericht eine gemeinsame Stellungnahme abzugeben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9909/9909055a
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