Kein Änderungsbedarf beim Bodenreformland(nl) Einen Antrag der PDS (14/1063) zum Erbrecht beim Bodenreformeigentum in den neuen Ländern hat der Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder am 3. November mit der Mehrheit aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Die Fraktion hatte die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem das Erbrecht in Bezug auf Bodenreformeigentum in den Fällen gewährleistet wird, in denen der verstorbene Eigentümer am 15. März 1990 im Grundbuch eingetragen war. So müssten etwa Grundstücke, die an den "Fiskus des Landes" übereignet worden waren, an die Erben zurückgegeben werden. Anderenfalls müssten die Erben nach Auffassung der Abgeordneten eine Entschädigung erhalten. Die SPD verwies auf das zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz von 1992, das Regelungen zum Bodenreformland enthalte. Nach Auffassung der Bundesregierung hat dieses Gesetz die bestehende Regelungslücke geschlossen. Die CDU/CSUFraktion erinnerte daran, dass der Ausgleich von Härtefällen den Ländern obliegt. |