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November 10/1999
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REGIERUNG küNDIGT NOVELLIERUNG DES "Meister­BAfÖG" AN

CDU/CSU scheitert mit Antrag zur Aufstiegsfortbildungsförderung

(bf) Ohne Mehrheit ist am 29. Oktober die CDU/CSU im Plenum des Bundestages mit einem Antrag (14/541) geblieben, den Leistungskatalog des in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedeten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), dem so genannten Meister­BAföG, auszuweiten. Auf Empfehlung des federführenden Bildungs­ und Forschungsausschusses (14/1893) lehnte die Parlamentsmehrheit die Initiative ab.

Die Fraktion hatte zur Begründung ihres Vorstoßes darauf verwiesen, in Deutschland gebe es einen "Besorgnis erregenden Mangel" an Unternehmern. Dies wirke sich besonders negativ auf den Arbeitsmarkt aus, bedrohe aber auch in zunehmender Weise den gewünschten reibungslosen Generationenwechsel in der Wirtschaft.

In einem während der Ausschussberatung nachgereichten Änderungsantrag zu der eigenen Initiative hatte die Union zusätzlich unter anderem verlangt, Lehrgangs­, Prüfungs­ und Meisterstückkosten in Vollzeit­ und Teilzeitkursen komplett zu übernehmen. Die Abgeordneten begründeten dies damit, nachdem in der universitären Ausbildung sowohl das Studium als auch die Abschlussprüfung für die Studierenden kostenlos sei, würde diese Maßnahme zu einer "wirklichen Gleichstellung von akademischer und beruflicher Bildung" in diesem Bereich beitragen.

Die SPD kritisierte diesen Schritt mit den Worten: "Sie machen es sich etwas leicht". Allein die Finanzierung eines solchen Zuwachses bei den Zuschüssen erfordere einen Betrag im dreistelligen Millionenbereich. Im Übrigen sei es interessant, dass die CDU/CSU zu einem Gesetz, das in ihrer Regierungsverantwortung verabschiedet worden sei, bereits im März dieses Jahres eine Änderungsnovelle präsentiere, ohne zuvor den – mittlerweile vorliegenden Bericht der Bundesregierung (14/1137) – abzuwarten. Für die Sozialdemokraten werde es bei der beabsichtigten Novellierung des AFBG ein Leitgedanke sein, die Fortbildung attraktiver zu machen und insofern Akzente zu setzen.

Die Bundesregierung erklärte dazu, sie strebe ein Inkrafttreten einer solchen Novelle zu Beginn des Jahres 2001 an. Erforderlich sei ein geordnetes Verfahren, das Voraussetzung für Entscheidungen über bereitzustellende Finanzmittel sei. Im Übrigen herrsche sicher Einigkeit, dass Frauen und ausländische Mitbürger stärker in den Prozess der Aufstiegsfortbildung und der Existenzgründung einbezogen werden müssten. Zudem bedürfe es einer Entbürokratisierung dieses Bereiches.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9910/9910057a
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