Deutscher Bundestag
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November 10/1999
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Anwälte zulassen

(re) Sowohl die in den neuen als auch die in den alten Bundesländern zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sollen ab dem 1. Januar 2000 vor allen Amts- und Landgerichten postulationsfähig sein. Dafür sprechen sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Gesetzentwurf (14/1958) aus. Eine entsprechende Vorschrift der Zivilprozessordnung (Paragraph 78) sei deshalb in Kraft zu setzen, so die Fraktionen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9910/9910072b
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