Stiftung für das Mahnmal in Berlin gründen(ku) Der Bundestag soll eine Stiftung des öffentlichen Rechts für die Vorbereitung und die Durchführung der Errichtung eines Denkmals für die ermordeten Juden Europas gründen. Das sieht ein Gesetzentwurf der F.D.P.Fraktion (14/1996) vor. Nach der Errichtung soll der Stiftung die Pflege und Unterhaltung des Denkmals sowie die Ausgestaltung des Ortes der Erinnerung obliegen. Die F.D.P. schlägt einen Stiftungsrat aus fünfzehn Mitgliedern vor, wovon je fünf vom Deutschen Bundestag, vom Berliner Abgeordnetenhaus und vom Förderkreis zur Errichtung eines Denkmals für die ermordeten Juden Europas e. V. entsandt werden sollen. Der Stiftungsvorstand soll aus drei Mitgliedern bestehen, die von der Bundesregierung, dem Senat von Berlin sowie vom Förderkreis vorgeschlagen werden sollen. Außerdem befürwortet die F.D.P. die Bildung eines Beirates, dem Vertreter der Gedenkstätten, des Zentralrates der Juden in Deutschland, der Opfergruppen und weitere Sachverständige angehören. Die benötigten Mittel sollen der Stiftung vom Bund, vom Land Berlin sowie vom Förderkreis zur Verfügung gestellt werden. Der Gesetzentwurf (14/2013) von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sieht in einer Stiftung ebenfalls die Voraussetzung, den StelenfeldEntwurf von Peter Eisenman und die Schaffung eines Ortes der Information zu verwirklichen und das Denkmal zu unterhalten. Dem Kuratorium sollen Vertreter des Bundestages, der Bundesregierung, des Senats von Berlin, des Förderkreises sowie des Zentralrats der Juden in Deutschland und der jüdischen Gemeinde in Berlin angehören. Auch das jüdische Museum in Berlin, die Stiftung Topographie des Terrors und die Arbeitsgemeinschaft der KZGedenkstätten sollen vertreten sein. Der Stiftungsvorstand soll aus drei vom Kuratorium gewählten Personen bestehen. Auch die Einrichtung eines Beirats wird befürwortet. Im Antrag der Koalitionsfraktionen (14/2014) wird die Bundesregierung gebeten, bis zum Inkrafttreten des Gesetzes über die Stiftung zur raschen Umsetzung des Bundestagsbeschlusses zur Errichtung des Denkmals eine unselbstständige Stiftung im Geschäftsbereich des Bundeskanzlers zu gründen. Ein Vorschlag zu Rechtsform, Aufgaben und Organisation ist dem Antrag beigefügt. |