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Dezember 11/1999
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Staatliche Bodenflächen verpachten statt verkaufen

(nl) Die PDS will Pachtverträge und Erbbaurechte zu einem differenzierten Instrument gesellschaftlich orientierter Politik machen. Die Verpachtung oder die Bestellung von Erbbaurechten sollte statt des Verkaufs staatlicher Bodenflächen zur Regel werden, heißt es in einem Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (14/1993).

Die Fraktion erläutert, zehn Jahre nach der deutschen Einheit seien die Konflikte im Umgang mit dem in staatlichem Besitz befindlichen Bodenreformland in den neuen Ländern nicht gelöst. Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht führten immer wieder zu Unsicherheiten über die künftigen Nutzungsrechte für die gegenwärtig von den Agrarunternehmen gepachteten Flächen. Auch die Entscheidung der Europäischen Kommission zur Privatisierung des Bodenreformlandes und die daraus von der Bundesregierung abgeleiteten Vorstellungen hätten zu einer weiteren Zuspitzung kontroverser Positionen geführt.

Über den Verkauf hinaus sollte auch die privatwirtschaftliche Nutzung durch Verpachtung und Bestellung von Erbbaurechten als "gleichberechtigter Weg" für eine effiziente Bodennutzung angesehen werden, betont die PDS. Dadurch könnten auch höhere Einnahmen für den Staatshaushalt erzielt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9911/9911034b
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