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Dezember 11/1999
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AUSSCHUSS FÜR MENSCHENRECHTE

Lücke im deutschen Recht

(in) Das deutsche Recht bietet Soldaten und Kriegsdienstverweigerern, die sich einem völkerrechtswidrigen Einsatz oder menschenrechtsverletzenden Anweisungen durch Desertion und Flucht nach Deutschland entziehen, keinen Schutz. Das stellte der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe am 1. Dezember bei der Beratung des PDS­Antrags (14/1183) zur Anerkennung eines Asylanspruchs für jugoslawische Deserteure und Kriegsdienstverweigerer fest.

Die Menschenrechtspolitiker forderten den federführenden Innenausschuss auf, für die Schließung dieser Lücke zu sorgen und die mitbeteiligten Ausschüsse darüber zu informieren, ob Prozesse gegenüber Deserteuren im früheren Jugoslawien nach wie vor nach den Regelungen des erklärten Kriegszustandes vorgenommen werden, was bedeute, dass keine Überwachung der Gerichtsverfahren möglich ist, da sie unter militärische Sicherheitsbestimmungen fallen und als geheim eingestuft werden. Informieren soll der Fachausschuss auch darüber, ob es zutrifft, dass die Verwaltungsbestimmungen der jugoslawischen Gesetze zur Befreiung vom Militärdienst in dem Moment, in dem das Kriegsrecht erklärt wird, ungültig werden.

Der Menschenrechtsausschuss will außerdem wissen, ob bei den bisherigen deutschen Asylverfahren für Deserteure aus dem früheren Jugoslawien berücksichtigt wird, dass es sich bei den Militäraktionen in der jugoslawischen Armee um Operationen gehandelt hat, die von der internationalen Gemeinschaft schärftens verurteilt worden sind, so dass es bei den vorgebrachten Einwänden "aus Gewissensgründen" keiner spezifischen Beweise für den Gewissensnotstand bedürfe.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9911/9911046b
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