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Dezember 11/1999
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UNIONS­ANTRAG

Stiftungsrecht neu regeln

(ku) Für Stiftungen soll nach den Vorstellungen der CDU/CSU (14/2029) ein Register nach Vorbild des Vereins­ und Handelsregisters eingeführt werden. Ermöglicht werden sollten auch Stiftungen auf Zeit. Den Stiftern will die Fraktion zu Lebzeiten das Recht einräumen, den Stiftungszweck und den Namen der Stiftung zu ändern. Ab einer bestimmten Größe sollen die Stiftungen verpflichtet werden, der Öffentlichkeit in einem Jahresbericht Rechenschaft über die Verwendung der Stiftungserträge und die finanzielle Entwicklung der Stiftung abzulegen. Bestehende Stiftungen sollten Bestandsschutz genießen.

Die Abzugsfähigkeit von Spenden sollte zwischen der jetzigen Regelung von maximal zehn Prozent des steuerpflichtigen Einkommens und der völligen Abszugsfähigkeit neu geregelt werden. Als Mittelweg sieht die Union die Verdoppelung der Abzugsfähigkeit auf einheitlich 20 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9911/9911046d
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