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Dezember 11/1999
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ERP­Fördervolumen umfasst mehr als 13 Milliarden DM

(wi) Die Förderung der deutschen Wirtschaft mit rund 13,5 Milliarden DM (einschließlich weiterer Förderzwecke) hat der Bundestag am 2. Dezember beschlossen, als er den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP­Sondervermögens für 2000 (14/1929) annahm. Er folgte dabei einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses vom Vortag (14/2257), die bei Enthaltung der F.D.P. und gegen das Votum der PDS gefasst wurde.

11 Milliarden DM entfallen auf die Investitionsförderung, 2,57 Milliarden DM auf Zinskosten, 12 Millionen DM auf Zuweisungen und Zuschüsse und 3,2 Millionen DM auf sächliche Ausgaben. Die Finanzierungshilfen kommen vor allem Antragstellern aus dem Osten zugute. Für Vorhaben in regionalen Fördergebieten und für Aufbauinvestitionen sind 2,6 Milliarden DM eingeplant. Das Darlehensprogramm für Existenzgründungen umfasst 2,5 Milliarden DM, das Eigenkapitalhilfeprogramm 1,7 Milliarden DM.

Der Bundesrat hatte verlangt, bei den Finanzierungshilfen an Gewerbebetriebe zur Förderung von Investitionen in Umweltschutz und Energieeinsparung nicht überproportional Gelder einzusparen. In ihrer Gegenäußerung hielt die Bundesregierung jedoch am Ansatz von 2,1 Milliarden DM dafür fest, weil dies "der erwarteten Nachfrage" entspreche.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9911/9911055b
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