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Dezember 11/1999
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ANTRAG DER CDU/CSU - GESETZENTWURF DER F.D.P.

Initiativen zu einer Reform der Ausbildungsförderung ergriffen

(bf) Nach dem Willen der CDU/CSU soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) so vorlegen, dass dieser bis Mitte nächsten Jahres in Kraft treten kann. Die Union fordert in einem Antrag (14/2031) außerdem, die Novelle solle sicherstellen, dass die Quote der durch BAföG geförderten Schüler und Studenten auf mindestens 25 Prozent aller dem Grunde nach Berechtigten angehoben werde. Dies könne dadurch erreicht werden, dass bei der Bemessung von BAföG­Förderleistungen Kindergeld und gleichartige Leistungen nicht angerechnet werden.

So wird laut CDU/CSU der Effekt vermieden, dass "der Staat mit der einen Hand gibt und mit der anderen nimmt". Nach Berechnungen der Fraktion würde ein solches Vorgehen die Leistungen um insgesamt 450 bis 500 Millionen DM und die monatlichen Förderleistungen um durchschnittlich rund 150 DM erhöhen. Auf diese Weise könne die Gefördertenquote "sehr schnell" angehoben werden.

Die Vorschriften, nach denen der BAföG­Anspruch ermittelt werde, sollten zudem stärker den Regeln des Einkommensteuerrecht angepasst werden, so die Fraktion. Dadurch würden die Regelungen gestrafft und die Akzeptanz des BAföG erhöht. Die Ausbildungsförderung müsse bis zu 800 DM jeweils zur Hälfte als Darlehen und als Zuschuss gezahlt werden. Eine darüber hinausgehende Förderung solle voll als Zuschuss gezahlt werden. Dies würde Auszubildende aus einkommenschwächeren Familien entlasten, da so die finanzielle Belastung der Geförderten durch Darlehensinken würde. Gesetzgeberisches Ziel müsse es sein, dass jeder, unabhängig von den sozialen Verhältnissen, eine Schule besuchen und studieren könne.

Zügiges Studieren und überdurchschnittliche Studienabschlüsse sollten weiterhin durch den teilweisen Erlass des Darlehens belohnt werden, fordert die CDU/CSU. Der Darlehensbetrag, der erlassen werden kann, sollte ebenso erhöht werden wie Freibeträge und Bedarfssätze. Die Union lehnt es im Übrigen ab, Ausbildungsgeld als Ersatz für Kindergeld, Kinderfreibetrag und Ausbildungsfreibetrag zu zahlen. Eine solche Zahlung dürfe nicht von BAföG­Kriterien wie dem Bestehen einer Zwischenprüfung abhängig gemacht werden, da sonst Unterhaltsansprüche entfallen könnten. Auch sei es nicht zu begründen, wenn erwachsene Studierende und andere Auszubildende ungleich behandelt werden würden.

Die F.D.P. hat unterdessen einen eigenen Gesetzentwurf (14/2253) zur Reform des BAföG vorgelegt. Sie geht in ihrem Modell von einer Unterscheidung zwischen allgemeiner und individueller Ausbildungsförderung aus. Nach den Vorstellungen der Fraktion sollen künftig in der in Form einer elternunabhängigen Grundförderung gewährten allgemeinen Ausbildungsförderung alle bisherigenden Auszubildenden oderihrenUnterhaltsverpflichteten direkt oder indirekt gewährten staatlichen Leistungen zusammengeführt werden.

In einem derartigen Ausbildungsgeld seien die steuerlich zu berücksichtigenden Beträge, wie etwa das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag sowie der Ausbildungsfreibetrag, eingeschlossen. Ergänzend zum Ausbildungsgeld schlagen die Liberalen eine individuelle Förderung durch eine Ausbildungshilfe vor. Dabei müssten familien­ und einkommensabhängig weitere Aufstockungen entweder als Zuschuss oder als zinsloses Darlehen an Auszubildende geleistet werden. Das BAföG werde zukünftig insofern in "drei Körben" gewährt.

Die F.D.P. regt an, die im "ersten Korb" enthaltene eltern­ und einkommensunabhängige Grundförderung (Ausbildungsgeld) mit 500 DM monatlich anzusetzen. Der "zweite Korb" einer individuellen Ausbildungshilfe in Form eines Zuschusses sollte bis zu 350 DM betragen. Aus dem "dritten Korb" könne dann eine weitere Ausbildungshilfe in Form eines unverzinslichen Darlehens bis zu 750 DM in Anspruch genommen werden.

Die Oppositionsfraktion beziffert die Kosten für das Ausbildungsgeld mit 14,28 Milliarden DM pro Jahr, die Aufwendungen für die Ausbildungshilfe mit jährlich 1,48 Milliarden DM. Hinzu kämen etwa 156,2 Millionen DM an Zinsleistungen an die Deutsche Ausgleichsbank.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9911/9911058a
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