ANTWORT Vergewaltigung als Abschiebungshindernis(in) Der Bundesrat hat dem Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz mit der Maßgabe von Änderungen zugestimmt. Diese sehen unter anderem vor, bei der Feststellung von Abschiebungshindernissen nach dem Ausländergesetz geschlechtsspezifische Rechtsgutverletzungen wie zum Beispiel systematische Vergewaltigungen oder andere schwerwiegende Formen sexueller Gewalt zu berücksichtigen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (14/2052) auf eine Kleine Anfrage der PDS zu einem eigenständigen Aufenthaltsrecht für Frauen und die Anerkennung von geschlechtsspezifischen Fluchtgründen (14/1883) hervor. Wie die Regierung weiter darlegt, ist nicht geplant, das Ausländergesetz dahin gehend zu ändern, geschlechtsspezifische Verfolgungsgründe als Abschiebungshindernis aufzunehmen. Eine darauf abzielende Änderung des Asylverfahrensgesetzes und des Grundgesetzes sei ebenfalls nicht vorgesehen. Der Antwort zufolge geht die Bundesregierung davon aus, dass die in der Koalitionsvereinbarung verabredete Novellierung des Ausländergesetzes auf der Grundlage einer Fraktionsinitiative erfolgen wird. |