UNIONANTRAG
Vertreibungsmahnmal konzeptionell aufnehmen
(ku) Das 1955 errichtete Denkmal für die Opfer von Flucht und Vertreibung am TheodorHeussPlatz in Berlin soll als zentrales Mahnmal gegen Flucht und Vertreibung in die Gedenkstättenkonzeption des Bundes aufgenommen werden, verlangt die CDU/CSU im Antrag (14/2241). Der Bundestag überwies die Initiative am 16. Dezember an den Fachausschuss.
Von der Regierung wird erwartet, anlässlich des 50. Jahrestages der Charta der Deutschen Heimatvertriebenen konzeptionelle Überlegungen vorzulegen, um das bestehende Denkmal in eine "angemessene, baulich würdige Form" zu bringen, die neben der mahnenden Erinnerung an die Vertreibung auch die Leistungen der deutschen Heimatvertriebenen für den Wiederaufbau Deutschlands und Europas würdigt. Obwohl Vertreibungen durch internationales Recht geächtet seien, fänden sie bis heute statt. Die Vertreibung der Deutschen aus den deutschen Ostgebieten und deutsch besiedelten Regionen in Ost, Mittel, Südost und Osteuropa am Ende des Zweiten Weltkriegs und unmittelbar danach stelle eine "Schicksalserfahrung" von Millionen Menschen dar, die bis heute nachwirke.