ANTWORT AUF EINE GROSSE ANFRAGE DER UNION AntiDoping "Zeichen für eine neue Sportpolitik gesetzt"(sp) Insgesamt stehen für Dopingforschung und Dopinganalyse in diesem Jahr rund zwei Millionen DM zur Verfügung. Mit der Anhebung des Etats für Dopingkontrolllabore um 300.000 DM und einer Bereitstellung von weiteren 200.000 DM zur Dopingforschung beim Bundesinstitut für Sportwissenschaft habe die Bundesregierung im laufenden Haushaltsjahr Zeichen für eine neue Sportpolitik gesetzt und Kürzungen der Vorgängerregierung in diesem Bereich korrigiert. Dies teilt sie in ihrer Antwort (14/1867) auf die Große Anfrage der CDU/CSUFraktion (14/1032) zu Problemen des Dopings im Spitzensport und im Fitnessbereich mit. Einig zeigt sich die Regierung mit der Oppositionsfraktion in der Einschätzung, aufgrund der verfassungsrechtlich verbürgten Autonomie des Sports sei es in erster Linie die Eigenverantwortung der Sportverbände und Vereine, Doping auf nationaler wie auf internationaler Ebene selbst zu bekämpfen. Aufgrund des besonderen Stellenwertes des Sports in der modernen Gesellschaft habe die Regierung die Förderung des Sports als wichtiges Ziel in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben und ihre Bereitschaft nachdrücklich belegt, international und national dort unterstützend einzugreifen, wo die Mittel des Sports gegen Doping nicht weiterhelfen. Die Regierung verweist in diesem Zusammenhang auf die im September 1998 in Kraft getretene Verschärfung des Arzneimittelgesetzes (AMG) und stellt gleichzeitig heraus, dass derzeit nicht beabsichtigt sei, Erwerb, Besitz oder Mitführung von Arzneimitteln unter ein strafbewährtes Verbot zu stellen, da die Behandlung von Krankheiten mit bestimmten Arzneimitteln nicht unter das Arzneimittelgesetz falle. Mit Blick auf die unterschiedlichen rechtlichen und gesetzlichen Voraussetzungen für eine einheitliche AntiDopingpolitik im Rahmen der Europäischen Union (EU) verweist die Regierung auf ein informelles Treffen der Sportministerinnen und minister der EU. Bei diesem Treffen habe man erste Übereinstimmungen über Präventionen und Sanktionen erzielt. Die Regierung rechtfertigt in diesem Zusammenhang die vom Bundesminister des Inneren geforderte Mindestsperre von zwei Jahren, die einer Vereinheitlichung der Regelungen der Verbandsstrafen bei internationalen und nationalen Sportorganisationen entspräche. Die Bundesregierung ergänzt die bereits von der Union angeführten beispielhaften Kontrollwerte mit weiteren Angaben und führt dazu aus, aufgrund der erheblichen Aufstockung des Etats könne die Zahl der Kontrollverfahren wie auch die Kapazität zeitnaher Analysen bedarfsorientiert gesteigert werden. Anders als im Spitzensportbereich, bei dem die Mitwirkung der Sportfachverbände im Kampf gegen Doping über die moralischethische Ebene hinaus auch als Bestandteil der Bewilligungsbedingungen für die Bundesförderung verankert ist, ist eine vergleichbare Einbindung im Bereich von Fitness und Bodybuilding nicht gegeben, heißt es in der Antwort weiter. Aussagefähige Studien zu Dopingmissbrauch im Fitnessbereich lägen für Deutschland im Gegensatz zu Erhebungen in Kanada und den USA nicht vor. Die Kriminalstatistik, in der alle Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) erfasst sind, weise allerdings für 1979 insgesamt 1.671 Fälle mit einer Aufklärungsquote von 95,6 und für 1998 mit 3.124 Fällen eine Aufklärungsquote von 97,3 Prozent aus und bestätige damit die sehr hohe Aufklärungsquote auch in diesem Deliktsfeld. Die Regierung werde sich dennoch auch mit diesem spezifischen Problem beschäftigen, die Zusammenarbeit von Bund und Ländern verbessern und sich bei den Dachverbänden im Fitness und Bodybuildingbereich dafür einsetzen, dort auf freiwilliger Basis Wettkampfkontrollen und unangemeldete Trainingskontrollen in angemessenem Umfang durchzuführen und Aufklärung zu betreiben. |