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Dezember 12/1999
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ANTRÄGE VON CDU/CSU UND F.D.P. ÜBERWIESEN

Stromverbrauch bei Geräten mindern ­ Handel mit Emissionsrechten anpeilen

(wi) Binnen Jahresfrist soll die Bundesregierung zusammen mit der deutschen Elektroindustrie ein Konzept erarbeiten, mit dem auf der Grundlage kontrollierbarer Vereinbarungen die Stand­by­Verluste von Elektrogeräten einschließlich Vorschaltgeräten (Netzgeräte/Transformatoren) in Deutschland nach dem aktuellen technischen Stand minimiert, mindestens aber auf ein Watt pro Gerät gedrückt werden.

Das verlangt die CDU/CSU in einem Antrag zur Energieeinsparung durch Minderung des Stromverbrauchs von Elektrogeräten im Leerlaufmodus (Stand­by­Effekt, 14/2348), den der Bundestag am 16. Dezember an den Umweltausschuss überwies. Nach dem Willen der Union sollen dabei freiwillige Vereinbarungen grundsätzlich gesetzlichen Regelungen vorgezogen werden. Zudem soll die Bundesregierung eine gleichgewichtige Initiative auch auf europäischer Ebene unternehmen.

In ihrem Antrag rechnet die Union vor, jeder deutsche Haushalt besitze derzeit im Durchschnitt etwa 20 Geräte, die im Leerlauf Strom verbrauchen. Wissenschaftliche Untersuchungen gingen davon aus, dass dadurch in Deutschland mindestens 20 Milliarden Kilowattstunden (elf Prozent des Stromverbrauchs) zusammenkämen, was umgerechnet mehr als 14 Millionen Tonnen Kohlendioxidemissionen entspreche. Ein solches Konzept sei erforderlich vor dem Hintergrund der international eingegangenen Reduktionsverpflichtungen Deutschlands bei der Emission von Treibhausgasen, dem hohen Einsparpotenzial des Stand­by­Stromverbrauchs und der Einsparmöglichkeit für jeden einzelnen Haushalt (bis zu 200 DM pro Jahr).

Am gleichen Tag hat der Bundestag einen Antrag der F.D.P. für eine "zukunftsfähige Energiepolitik für den Standort Deutschland" (14/2364) an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Darin setzt sich die Fraktion dafür ein, dass der Energieverbrauch nur im "europäischen Gleichschritt" zusätzlich belastet wird. Darin heißt es, die Regierung sollte sich statt für die Ökosteuer dafür einsetzen, dass in der EU ein dritter erhöhter Mehrwertsteuersatz auf Energie erhoben werden kann. Ferner sollten Modelle für flexible Instrumente wie den Handel mit Emissionsrechten erarbeitet werden, um bis zum Jahr 2008 handelbare Emissionsrechte einzuführen. Ferner sollte die Regierung Hemmnisse für den Einsatz erneuerbarer Energien abbauen. Ebenso treten die Liberalen für eine Förderung der Energieberatung sowie der Forschung und Entwicklung energiesparender Produktionsverfahren und ­technologien ein. Vor allem die Sicherheitsforschung und die Entwicklung neuer Technologien seien angemessen zu fördern. Die Kernkraftwerke in Deutschland sollten unbeschadet der Regelungen über nachträgliche Auflagen, Widerruf und aufsichtliche Anordnungen für die vorgesehene Betriebszeit genutzt werden können.

Im Wirtschaftsausschuss berichtete das Ministerium am 15. Dezember über den Energiekompromiss vom 22. November. Man habe sich darauf verständigt, dass die zehnjährige Befreiung von der Erdgassteuer für Gas­ und Dampfturbinenkraftwerke mit einem elektrischen Wirkungsgrad (netto) von mindestens 57,5 Prozent auf solche Anlagen beschränkt wird, die zwischen dem 31. Dezember 1999 und dem 31. März 2003 errichtet wurden und in Betrieb gehen. Bestimmte Kraft­Wärme­Kopplungsanlagen (KWK) will die Regierung mit Hilfe eines Bonus­Modells stützen. Bis Mitte 2000 soll der Anteil der Stromerzeugung aus KWK gesichert und innerhalb des nächsten Jahrzehnts verdoppelt werden, so das Ministerium (siehe auch S. 33/34).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9912/9912039a
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