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Januar 01/2000
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AUSSCHUSS

Ausbau der Umweltbildung voranbringen

(bf) Der Ausschuss für Bildung und Forschung hat am 19. Januar den von der Bundesregierung vorgelegten Ersten Bericht zur Umweltbildung (13/8878) zusammen mit einem Antrag der Koalitionsfraktionen zur Bildung für eine nachhaltige Entwicklung (14/1353) beraten und übereinstimmend die Bedeutung des Themas für die gesellschaftliche Entwicklung hervorgehoben. Er beschloss einvernehmlich, den Bericht der Bundesregierung zur Kenntnis zu nehmen und einen gemeinsamen Antrag zur Bildung für eine nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten.

Gemeinsamer Antrag

Die SPD verwies auf die eindrucksvoll dokumentierte lange Geschichte der Befassung mit der Umweltbildung in Deutschland. Sie regte an, für eine "stärkere Durchschlagskraft" die vielfältigen Initiativen in diesem Bereich zu vernetzen.

Notwendig sei es auch, die Themen der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung einzubinden in eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie. Sie forderte die Bundesregierung auf, in ihrem 2001 vorzulegenden Bericht Ergebnisse und Fortschritte der Bemühungen zur Umsetzung der Agenda 21 zu dokumentieren. Die CDU/CSU hob die "erfreulichen Ergebnisse" der Bund-Länder-Kommission hervor, stellte jedoch fest, dass der vorliegende Antrag erhebliche Defizite und Lücken aufweise und hinter dem "Geist von Rio" zurückbleibe. Ausdrückliches Lob für Ausgewogenheit und Ausführlichkeit zollten die Bündnisgrünen dem Bericht der Bundesregierung. Die Kritik an dem Koalitionsantrag wiesen sie als nicht berechtigt zurück. Zusammen mit der SPD wollten sie darauf hinwirken, dass die Bundespolitik in Zusammenarbeit mit den Ländern noch aktiver wird.

Die F.D.P. gab zu bedenken, Bildung für eine nachhaltige Entwicklung sei nicht die Fortschreibung klassischer Umweltbildung und man müsse deshalb begrifflich unterscheiden. Bildung und Erziehung seien entscheidende Wegbereiter für die Bildung für eine nachhaltige Entwicklung. Die PDS erklärte, Umweltbildung könne es nicht losgelöst von ökonomischen und sozialen Fragen geben. Der Antrag habe die richtige Zielrichtung, sei aber unkonkret.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0001/0001036a
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