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März 02/2000
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SPD UND BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN PLANEN STEUERSENKUNGEN

Betriebe und Arbeitnehmer um 44 Milliarden DM entlasten

(fi) Mit ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (14/2683) wollen SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stärken sowie Wachstum und Beschäftigung nachhaltig fördern. Weitere Ziele sind mehr Steuergerechtigkeit, Transparenz und Planungssicherheit im Steuersystem und eine "deutliche und solide finanzierte" Steuerentlastung von Arbeitnehmern, Familien und Unternehmen.

Der Bundestag hat den Entwurf am 18. Februar zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Der Finanzausschuss hat am 18. Februar eine dreitägige öffentliche Anhörung vom 22. bis 24. März und am 23. Februar ein nichtöffentliches Expertengespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden zu dem Gesetzentwurf sowie zu den Anträgen der Opposition (siehe nächste Seite) für den 15. März beschlossen.

Der Entwurf sieht im Einzelnen vor, den Körperschaftsteuersatz für Kapitalgesellschaften auf 25 Prozent zu senken. Dadurch würden die Unternehmen netto um fast 9 Milliarden DM entlastet. Ferner soll die Stufe 2002 des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 um ein Jahr auf 2001 vorgezogen werden. Dadurch sinke der Eingangssteuersatz von 22,9 Prozent in diesem Jahr auf 19,9 Prozent. Der Höchststeuersatz soll von jetzt 51 Prozent auf 48,5 Prozent 2001 gesenkt werden. Im gleichen Zeitraum steige der GrundÖreibetrag von gut 12.300 DM auf gut 14.000 DM. Die vorgesehene Tarifsenkung bei der Einkommensteuer werde Arbeitnehmer und Unternehmen im nächsten Jahr um über 27 Milliarden DM entlasten, heißt es in dem Entwurf.

Eingangssatz senken

Darüber hinaus ist vorgesehen, ab 2003 den Eingangssteuersatz auf 17 Prozent und den Spitzensteuersatz auf 47 Prozent zu senken und den Grundfreibetrag auf 14.500 DM anzuheben. 2005 sollen der Eingangssteuersatz dann auf 15 Prozent und der Spitzensteuersatz auf 45 Prozent gesenkt sowie der Grundfreibetrag auf 15.000 DM angehoben werden. Die Stufe 2003 soll eine Nettoentlastung von rund 13 Milliarden DM, die Stufe 2005 eine Nettoentlastung von weiteren 21 Milliarden DM bringen. Die Gesamtentlastung von 2001 bis 2005 beziffern die Fraktionen auf gut 44 Milliarden DM, von denen 21 Milliarden DM auf die privaten Haushalte, gut 15,5 Milliarden DM auf den Mittelstand und der Rest auf die größeren Unternehmen entfielen.

Das Reformkonzept zur Unternehmensbesteuerung sieht die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens für die Kapitalgesellschaften und ihre Anteilseigener vor. Es soll das bisherige Anrechnungsverfahren ablösen. Bei den Anteilseignern werde die körperschaftsteuerliche Vorbelastung der ausgeschütteten Gewinne dadurch berücksichtigt, dass die Dividende nur zur Hälfte in die Bemessungsgrundlage für die persönliche Einkommensteuer einbezogen wird. Gewinne, die im Unternehmen bleiben, wollen die Fraktionen bei Körperschaften und Personenunternehmen unterschiedlich behandeln. Dies sei gerechtfertigt, weil die Gewinne bei einer Körperschaft nur unternehmerisch verwendet werden könnten, während der Personenunternehmer auch privat darüber verfügen dürfe. Dem Personenunternehmen stehe aber die Option offen, wie eine Körperschaft besteuert zu werden.

Abschreibungen einschränken

Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen bei Kapitalgesellschaften wollen die Fraktionen freistellen, weil Dividenden aus diesen Beteiligungen steuerfrei seien. Bei allen Unternehmen, die Gewerbesteuer zahlen, soll die Einkommensteuerschuld um die Gewerbesteuer ermäßigt werden. Statt dieses Modells könnten die Unternehmer aber auch wählen, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden.

Der Schwerpunkt der Gegenfinanzierung liegt in Einschränkungen bei den Abschreibungen. Bei der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter soll der Abschreibungssatz von 30 auf 20 Prozent, für Wirtschaftsgebäude von 4 auf 3 Prozent gesenkt werden. Außerdem soll die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen durch die Herabsetzung der Beteiligungsgrenze für wesentliche Beteiligungen von 10 auf 1 Prozent ausgedehnt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002019b
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