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März 02/2000
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Entwürfe für erledigt erklärt

(fi) Der Finanzausschuss hat am 16. Februar zwei Gesetzentwürfe des Bundesrates für erledigt erklärt, weil die darin verfolgten Anliegen bereits im Steueränderungsgesetz 1999 berücksichtigt worden seien. Zum einen geht es um den Gesetzentwurf zur Änderung des Körperschaftsteuer­ und Gewerbesteuergesetzes (14/1520), wonach die neue "Landeskreditbank Baden­Württemberg – Förderbank", die als eigenständige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet wurde, von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit werden sollte. Zum anderen handelt es sich um einen Gesetzentwurf zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 1999 (14/2270), in dem die Ausschlussfrist zum 30. September eines jeden Jahres gestrichen werden sollte, um das Verfahren zu vereinfachen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002022b
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