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April 03/2000
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Vorgaben für Übernahmen erläutern

(fi) Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Firmenübernahmen und Fusionen hat die F.D.P.-Fraktion zum Thema einer Großen Anfrage (14/2826) gemacht.

Die Übernahme von Mannesmann durch Vodafone/Airtouch habe in Deutschland zu heftigen Reaktionen und einer intensiven Diskussion über den politischen und gesetzlichen Umgang mit Übernahmen und Fusionen geführt, heißt es zur Begründung. Als Entwurf werde eine EG-Richtlinie seit Ende 1988 beraten, die den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erhebliche Spielräume bei der Umsetzung einräumen soll. Die Bundesregierung soll zum Stand der Beratungen über diese Richtlinie in Brüssel Stellung nehmen und sagen, wie Übernahmeregeln in Deutschland vorbereitet werden.

Die Abgeordneten interessiert, wie viele Übernahmen von in Deutschland börsennotierten Aktiengesellschaften es seit 1991 jährlich gegeben hat, ob die Bundesregierung den Übernahmekodex der Börsensachverständigenkommission beim Bundesfinanzministerium aus dem 1995 noch für ausreichend hält und warum die Regierung die "international unübliche" Steuerbefreiung für die Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen für Kapitalgesellschaften plant, wenn sie gleichzeitig die Übernahme von Unternehmen durch diese Kapitalgesellschaften regulieren möchte. Die Fraktion verlangt auch Auskunft darüber, wie sich ein vom Bundeskanzler einberufenes Gremium, das die Notwendigkeit eines Übernahmegesetzes überprüfen soll, genau zusammensetzt, welchen Arbeitsauftrag dieses Gremium hat und bis wann es befristet ist.

Gefragt wird ebenso, ob es sinnvoll wäre, Übernahmen im Aktienrecht zu regeln, ob ein nationales Übernahmegesetz erarbeitet werden soll und wer als Aufsichtsbehörde tätig werden soll. Schließlich soll die Regierung sagen, welche Sanktionen sie bei Verstößen gegen ein Übernahmegesetz plant.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0003/0003041c
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