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April 04/2000
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GESETZENTWURF DER CDU/CSU ABGELEHNT

Vorschläge zur Vereinsförderung mit "nicht überschaubaren Auswirkungen"

(fi) Die Vereinsförderung zu verbessern und die Besteuerung der ehrenamtlich Tätigen zu vereinfachen ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der CDU/CSU-Fraktion (14/1145), den der Finanzausschuss am 12. April mit der Mehrheit von SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt hat.

Im Einzelnen wollte die Unionsfraktion den Sportvereinen ermöglichen, zusätzliche freie Rücklagen zu bilden. Die Rücklage sollte auf 100 DM pro Jahr und Mitglied, maximal jedoch 50.000 DM pro Jahr, begrenzt werden. Die Besteuerungsgrenze von 60.000 DM, durch die ehrenamtlich tätige Mitglieder von Verwaltungsaufwand entlastet werden sollen, wollte die Fraktion auf 120.000 DM für gemeinnützige Vereine anheben. Ebenso sollte die Zweckbetriebsgrenze von 60.000 DM auf 120.000 DM erhöht werden. Dadurch würde den Vereinen Geld für sportliche Zwecke zur Verfügung stehen, heißt es in dem Entwurf.

Im gleichen Umfang angehoben werden sollte nach Meinung der Abgeordneten auch die Grenze für die Pauschalierung der Vorsteuer, um die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuer zu erleichtern. Schließlich tritt die Fraktion dafür ein, die steuerfreie Aufwands-entschädigung für Übungsleiter und Ausbilder von 2.400 DM auf 4.800 DM jährlich anzuheben.

Die SPD erinnerte daran, dass die Regierung die Übungsleiterpauschale bereits von 2.400 DM auf 3.600 DM angehoben habe. Die alte Bundesregierung habe dagegen 16 Jahre lang nichts unternommen. Im Übrigen seien die Vorschläge der Union nicht finanzierbar und in ihren Auswirkungen nicht überschaubar.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0004/0004047b
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