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April 04/2000
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GESETZENTWURF

Rechtzeitige Zahlung der Renten sichern

(as) Die Regierung will sicherstellen, dass laufende Rentenzahlungen zum letzten Bankarbeitstag des Monats ausgezahlt werden. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt (14/3159). Das gleiche soll auch für Zahlungen der Gesetzlichen Unfallversicherung gelten.

Zur Begründung heißt es, die Rentner hätten sich in den letzten Jahren darauf verlassen, dass ihre Rentenzahlungen am letzten Bank-Geschäftstag vor dem Monatsersten eingehen. Die Valuta für die Zahlungen werde bereits jetzt den Banken durch die Träger der Renten- und Unfallversicherung zu diesem Termin zur Verfügung gestellt.

Durch die jüngsten Fortschritte im Zahlungsverkehr und infolge der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seien die Rentenzahlungen den Banken bereits am letzten Geschäftstag des Vormonats zur Verfügung gestellt worden. Zuvor sei dies erst am regulären Fälligkeitstermin geschehen.

Überweisungen vorgezogen

Aufgrund dieser Entwicklung habe ein großer Teil der dadurch begünstigten Rentner seine zum jeweiligen Monatsersten fälligen Zahlungsverpflichtungen wegen der Dauer des Überweisungsverfahrens schon am letzten Werktag des Monats ausführen lassen.

Mit den im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen will die Bundesregierung den Betroffenen ermöglichen, es bei dem jetzigen Verfahren zu belassen, ohne von ihrem Geldinstitut mit Sollzinsen belastet zu werden. Andererseits wären laut Regierung die Rentenversicherungsträger gehalten, die Zahlungen den Banken erst am fälligen Zahlungstermin zur Verfügung zu stellen oder für die vorzeitigen Überweisungen Zinsen zu berechnen.

In dem Gesetzentwurf wird davon ausgegangen, dass durch die Initiative keine finanziellen Mehraufwendungen für die Träger der Renten- und Unfallversicherung entstehen. Bereits jetzt werden den Banken die Rentengelder bereits am letzten Arbeitstag des Vormonats zur Verfügung gestellt.

Der Bundestag hat diesen Antrag am 13. April an den Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung zur Beratung überwiesen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0004/0004058a
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