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Juni 06/2000
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SACHVERSTÄNDIGENRAT FÜR UMWELTFRAGEN

Belange des Naturschutzes stärker berücksichtigen

(um) Eine stärkere Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes in der gesamtdeutschen Umweltpolitik haben Professor Eckard Rehbinder, Vorsitzender des Sachverständigenrats für Umweltfragen, und seine Kollegen Professor Reinhard Franz Hüttl und Professor Hubert Wiggering am 7. Juni im Umweltausschuss gefordert.

Sie empfahlen, etwa 10 bis 15 Prozent der nichtbesiedelten Fläche in Deutschland als Vorrangfläche für Naturschutz auszuweisen, die Kerngebiete des Naturschutzes zu einem Biotopverbundsystem zu vernetzen sowie den Trend der Flächennutzung umzukehren. Weiteren Handlungsbedarf erkannten die Sachverständigen beim Klimaschutz. Hier sei man "weit davon entfernt", das ehrgeizige Ziel einzuhalten, die Kohlendioxid-Emissionen bis zum Jahr 2005 um 25 Prozent gegenüber 1990 zu senken.

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen bewertet in seinem Gutachten die gesamte Umweltpolitik Deutschlands im vierjährigen Turnus. Als Schwerpunkte habe er im aktuellen Gutachten die Nachhaltigkeit, die Wald- und Forst- sowie die Energiewirtschaft untersucht, so Rehbinder. Er kritisierte die diffuse Verknüpfung zwischen Lenkungs- und Finanzierungszweck der Ökosteuer und mahnte an, die Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft und Gesellschaft bei der Ökosteuer nicht zu überfordern.

Umweltpolitik integrieren

Wie aus dem von der Regierung in einer Unterrichtung (14/3363) vorgelegten "Umweltgutachten 2000, Schritte ins nächste Jahrtausend" des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) weiter hervorgeht, besteht gerade bei der Integration von umweltpolitischen Zielen in andere Ressorts und Politikfelder ein wesentlicher Handlungsbedarf für Regierung und Parlament in Deutschland. Eine parteiübergreifende Nachhaltigkeitsstrategie ausloten und konkrete Handlungen von anzustrebenden Umweltqualitätszielen ableiten soll die Bundesregierung nach dem Willen des SRU.

Dem Gutachten zufolge kritisiert der Umweltrat den Stellenwert, den die Umweltpolitik gegenwärtig einnimmt. Er zählt die Bundesrepublik heute zu den Nachzüglern bei der Ausarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie, während sie 1971 mit ihrem ersten Umweltprogramm noch als internationaler Vorreiter gegolten habe.

Nach Auffassung der Sachverständigen nimmt im öffentlichen Bewusstsein die Umweltfrage heute einen geringeren Stellenwert ein als etwa zu Beginn der neunziger Jahre. Sie führen das unter anderem auf eine "Entwarnung in der Umweltpolitik" zurück und auf "weniger sichtbare" Umweltprobleme, die sich aber langfristig auswirkten und häufig ungelöst blieben.

Nachhaltigkeitsrat begrüßt

Die Einsetzung eines Rates für nachhaltige Entwicklung begrüßen die Experten und fordern, diesen auf die Kernfunktionen der Vorklärung und Konsensbildung zu konzentrieren. Auf Basis eines gesellschaftlichen Konsenses ließen sich häufige Veränderungen der politischen Prioritäten in der Umweltplanung vermeiden. Nach den Vorstellungen des Umweltrates sollen Defizite in den Nachhaltigkeitsstrategien anderer Industriestaaten wie etwa vage formulierte und nicht quantifizierte unkonkrete Umsetzungsfristen ausgeschlossen werden, indem die Umweltinstanzen einer genau festgelegten Berichtspflicht folgen.

Des Weiteren drängt der Sachverständigenrat in seinem Gutachten darauf, den Planungsprozess institutionell zu verankern. Hier sei die gesetzliche Fixierung der Umweltziele eine Möglichkeit. Vorstellbar sei auch, inhaltliche und prozedurale Vorgaben durch das Parlament oder die Regierung erarbeiten zu lassen. Darüber hinaus sollten Fördermittel in umweltrelevanten Bereichen an ökologische Mindeststandards gekoppelt werden und Antragsteller mit zusätzlichen Umweltleistungen bevorzugt werden. Im Kern werde es darum gehen, so der SRU weiter, "desinteressierte oder gar widerständige Akteure mit Problemlagen und Handlungschancen in einer Weise zu konfrontieren, die einen Konsens für anspruchsvolle Ziele" fördere.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0006/0006032b
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