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November 11/2000
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CDU/CSU ZU RELIGIÖSEN BEKENNTNISSEN

Vor Beschimpfungen schützen

(re) Einen besseren Schutz religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen vor Beschimpfungen möchte die CDU/CSU erreichen. Ein Gesetzentwurf der Fraktion (14/4558) strebt deshalb eine Änderung des Strafgesetzbuches an.

Eine solche Beschimpfung solle künftig nicht erst dann strafbar sein, wenn sie geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören. Vielmehr solle bereits die Achtung des religiösen und weltanschaulichen Toleranzgebotes an sich und mittelbar hierdurch das religiöse Empfinden geschützt werden. Das Merkmal der Eignung, den öffentlichen Frieden zu stören, müsse in der StGB-Vorschrift deshalb gestrichen werden. Um eine Kollision mit der im Grundgesetz verbrieften Meinungs- und Kunstfreiheit zu vermeiden, soll nach dem Willen der Union nicht schon jedes abfällige Werturteil als Beschimpfen eingestuft werden, sondern nur eine "durch Form und Inhalt besonders verletzende Äußerung der Missachtung".

Die CDU/CSU begründet ihre Initiative damit, die Norm sei bislang in Rechtsprechung und Schrifttum in einer Weise ausgelegt worden, die den Schutz religiöser oder weltanschaulicher Überzeugungen nicht mehr hinreichend gewährleiste. Deshalb sei die Novellierung erforderlich.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0011/0011039c
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