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November 11/2000
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ANTWORT

"Islam als Religion nicht mit Gewalt und Fundamentalismus gleichsetzen"

(in) Der Islam als Religion darf nicht gleichgesetzt werden mit Fundamentalismus und terroristischer Gewalt. Andererseits könnten die derzeit weltweit erkennbaren Aktivitäten dieser Art auch nicht übersehen werden, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/4530) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (14/2301) zum Islam in Deutschland.

Eine Assimilierung der Zuwanderer wird laut Antwort von keiner Seite ernsthaft in Betracht gezogen. Die hier lebenden Muslime müssten ihre kulturelle und religiöse Identität nicht preisgeben. Allerdings sei von ihnen "zu verlangen, dass sie sich in die Strukturen eines demokratischen Rechtstaats einfügen, das Grundgesetz uneingeschränkt bejahen, insbesondere die Trennung von Staat und Religion anerkennen und keine Parallelgesellschaft oder Ghettobildung anstreben".

Zu den angegebenen "etwa 2,8 bis 3,2 Millionen" in Deutschland lebenden Muslimen von denen "etwa 370.000 bis 450.000 deutsche Staatsangehörige" seien, erläutert die Regierung, die Zahl könne nur aufgrund von Annäherungswerten und Herkunftsländern geschätzt werden, da die Religionszugehörigkeit statistisch unter dem Begriff "Verschiedene" erfasst sei. Im Hinblick auf Artikel 4 des Grundgesetzes könne auch bei anderen Fragen zur Religion oder bei kulturellen Angelegenheiten wegen der Zuständigkeit der Länder nur bedingt oder im Detail geantwortet werden.

Eingegangen wird dabei auf Regelungen beim Unterricht, bei der Gebetsausübung, beim Tragen des Tschador in Schulen und bei der sarglosen Erdbestattung. Dargelegt werden auch die Regelungen des Konflikts bei der Schlachtung von Tieren nach islamischem Recht mit dem Tierschutzgesetz. Da kulturelle Aktivitäten von Muslimen vor allem auf kommunaler Ebene stattfänden, habe man in der Antwort den Äußerungen des Deutschen Städtetages entsprechend Raum gegeben.

Die Antwort geht auch den Aktivitäten der Islamisten nach, die den "politischen und gesellschaftlichen Anspruch des Islam" betonen und davon ausgehen, dass mit der Scharia "eine alle Lebensbereiche umfassende islamische Gesellschaftsordnung vorgegeben" sei, die es "überall zu verwirklichen" gelte. Mit 31.300 Mitgliedern in 21 Vereinen sei dies eine Minderheit von 1,2 Prozent zur Gesamtheit der in Deutschland lebenden Muslime.

Die Regierung betont , die islamische Glaubensgemeinschaft könne nicht als monolithischer Block mit einer einheitlichen Lehrmeinung zu religiösen und weltlichen Fragen betrachtet werden.So sprächen die Anhänger der klassischen islamischen Lehre von der Zweiteilung der Welt in ein "Haus des Islam" und ein "Haus des Krieges". Danach könne ein nicht-islamisches Land zeitweilig zum "Haus des Vertrags" erklärt werden, was dem klassischen Rechtssystem eine grundsätzliche Anerkennung nicht-islamischer Rechtsordnungen eröffne.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0011/0011045a
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