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November 11/2000
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REFORM DES WOHNUNGSBAUGESETZES

Forderung nach Vorlage eines Entwurfs abgelehnt

(vb) Die Bundesregierung soll nicht aufgefordert werden, bis spätestens März 2001 den Regierungsentwurf eines Reformgesetzes zum zweiten Wohnungsbaugesetz vorzulegen. Ein entsprechendes Vorhaben der CDU/CSU, das die Fraktion in einem Entschließungsantrag (14/4248) formuliert hat, lehnte der Fachausschuss am 8. November im Rahmen einer Debatte über den Wohngeld- und Mietenbericht 1999 der Regierung (14/3070) ab. Für die Initiative der Union stimmten die Liberalen, während sich die PDS der Stimme enthielt.

In dem Antrag tritt die Fraktion außerdem dafür ein, die Raumordnungsprognose 2010 baldmöglichst zu aktualisieren und fortzuschreiben. Die Abstimmung zwischen Wohnungs-, Steuer- und Mietenpolitik solle wiederhergestellt werden. Laut Antrag hat die Regierung nach 1998 andere Weichenstellungen in der Wohnungs- und Städtebaupolitik vorgenommen, die mittelfristig einen neuen Zyklus von Marktungleichgewichten einzuleiten drohe. So werde zum Beispiel nicht mehr diskutiert, ob sich neue Wohnungsdefizite anbahnen, sondern nur noch der Zeithorizont.

Aus der Unterrichtung ging hervor, dass sich die Situation auf den Wohnungsmärkten seit 1998 in allen Bundesländern weiter entspannt, auch wenn das Angebot an Wohnraum weniger stark zugenommen hat. Die Exekutive begründet die Verbesserung der Wohnsituation mit der Entwicklung der Mieten. Sie hätten sich erstmals 1998 am geringsten nach oben bewegt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0011/0011053b
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