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Februar 02/2001
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Ehrenamt steuerlich privilegieren

(fi) Die CDU/CSU-Fraktion will ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen und Organisationen durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes steuerlich erleichtern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (14/5224) vorgelegt, der vorsieht, die steuerfreien Einnahmen auf ehrenamtliche Vorstandsmitglieder, Funktionsträger und Helfer auszudehnen und den Betrag von 3.600 DM auf 4.800 DM anzuheben.

Damit müsste der betroffene Personenkreis für Erstattungen bis zu 4.800 DM keine Einzelnachweise für Fahrt- und Reisekosten, Verpflegungsaufwendungen sowie Telefon- und Portokosten vorlegen, um die steuerliche Freistellung in Anspruch nehmen zu können. Die Unionsfraktion betont, ohne ehrenamtliches Engagement eines Vereinsvorsitzenden könnten Übungsleiter, Chorleiter und Platzwarte, aber auch der Versichertenälteste in der Rentenversicherung, nicht tätig werden. Sie verspricht sich davon eine "spürbare Entlastung ehrenamtlichen Engagements". Die Steuermindereinnahmen des Bundes und der Länder dürften sich nach ihrer Einschätzung in "vertretbarem Rahmen" bewegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0102/0102056b
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