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April 04/2001
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GESETZENTWURF DER REGIERUNG

EU-Biopatentrichtlinie in deutsches Recht umsetzen

(re) Eine EU-Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen soll in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Bundesregierung hat hierzu einen Gesetzentwurf (14/5642) vorgelegt.

Vorgesehen ist unter anderem, durch eine Änderung des Patentgesetzes klarzustellen, dass mit technischen Mitteln isolierte Teile des menschlichen Körpers einschließlich bestimmter Genabschnitte auch dann Erfindungen sein können, wenn sie in ihrem Aufbau mit den im Körper vorhandenen natürlichen Teilen identisch sind. Andererseits, so die Regierung weiter, könne es keine Patente für Genabschnitte geben, deren Verwendungszweck nicht bekannt sei. Der Anmelder eines Patents müsse deshalb angeben können, welche Aufgabe der Genabschnitt im Körper habe und wozu das Protein, für das er codiere, bei einer Produktion außerhalb des Körpers diene.

Wie es in der Vorlage weiter heißt, dürfen Patente nicht erteilt werden für Verfahren zum Klonen von menschlichen Lebewesen oder zur Veränderung der genetischen Identität der Keimbahnen eines Menschen. Ausgeschlossen sei auch die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0104/0104021b
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