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April 04/2001
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57. SITZUNG DER MENSCHENRECHTSKOMMISSION DER VEREINTEN NATIONEN

"Zur Lage der Menschenrechte in China eindeutig Stellung nehmen"

(mr) Nach dem Willen des Bundestages ist die 57. Menschenrechtskommission (MRK) der Vereinten Nationen aufgefordert, eindeutig zur Situation der Menschenrechte in der Volksrepublik China Stellung zu beziehen. Die Bundesregierung müsse sich deshalb gemeinsam mit ihren EU-Partnern, den USA und anderen Staaten für eine entsprechende Resolution einsetzen, beschloss das Parlament am 5. April auf Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/5768).

In der Entschließung heißt es weiter, trotz der Ratifizierung des UN-Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und trotz der Zeichnung des Paktes über bürgerliche und politische Rechte würden in China weiterhin Menschenrechte massiv verletzt. Dies geschehe beispielsweise durch die Unterdrückung der Opposition, durch Folter und Misshandlungen sowie Umerziehungslager. Meditationsbewegungen und unabhängige Kirchen würden verfolgt, die tibetische Kultur und Religion zerstört. Jahr für Jahr würden in China mehr Todesurteile gefällt und Hinrichtungen vollstreckt als in allen anderen Ländern der Erde zusammen, betonen Sozialdemokraten und Bündnisgrüne.

Russland an völkerrechtliche Verpflichtungen erinnern

Der Bundestag forderte zudem, die UN-Menschenrechtskommission müsse mit Blick auf den Tschetschenien-Krieg dokumentieren, dass sie nicht bereit sei, die massiven Menschenrechtsverletzungen dort hinzunehmen. Die Regierung Russlands sei deshalb aufzufordern, umgehend ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen wahrzunehmen. Hierzu gehöre auch die glaubwürdige Untersuchung der Menschenrechtsverletzungen, insbesondere der Verbrechen an der Zivilbevölkerung. Die Bundesregierung müsse deshalb gemeinsam mit den Partnern in der EU und den Vereinigten Staaten von Amerika sowie anderen Staaten eine Initiative zu Tschetschenien ergreifen.

Die Abgeordneten plädierten des Weiteren dafür, dass sich die Regierung in Genf für menschenwürdige Behandlungen von Strafgefangenen und für einen erweiterten Schutz von Kindern einsetzt. Die 57. MRK habe sich zudem mit dem Menschenrechtsschutz von Binnenflüchtlingen zu befassen und eine Resolution zur weltweiten Ächtung der Todesstrafe zu verabschieden. Die Parlamentarier erwarten ferner, dass sich die Regierung für die juristische Aufarbeitung schwerer Menschenrechtsverletzungen in Ost-Timor und in Sierra Leone einsetzt. Keine Mehrheit fand hingegen auf Empfehlung des Fachausschusses (14/5771) am 5. April im Plenum ein Antrag der F.D.P.-Fraktion (14/5452). Auch die Liberalen hatten für eine gegenüber China kritische Resolution der 57. MRK sowie für eine Aufforderung an Russland, in Tschetschenien eingegangenen internationalen Verpflichtungen gerecht zu werden, plädiert (siehe Blickpunkt Bundestag 3/2001, Seite 21).

Nach dem Willen des Parlaments soll die Bundesregierung ferner in Zukunft in ihrem Bericht über die Menschenrechtspolitik in den Auswärtigen Beziehungen hinaus andere Politikbereiche einbeziehen. Damit werde die Menschenrechtspolitik als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe verdeutlicht, so ein einstimmig gefasster Beschluss am gleichen Tag. Der Titel künftiger Berichte soll deshalb nach dem Willen der Parlamentarier lauten: "Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den Auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen". Den Bericht der Bundesregierung für den Zeitraum Oktober 1997 bis Dezember 1999 (14/3739) nahm der Bundestag auf Empfehlung des Fachausschusses (14/5795) zustimmend zur Kenntnis.

Asyl- und flüchtlingspolitische Aspekte erweitert darstellen

Die Abgeordneten traten gleichzeitig übereinstimmend dafür ein, die asyl- und flüchtlingspolitischen Aspekte der Menschenrechtspolitik in künftigen Berichten erweitert darzustellen. Auch wäre es wünschenswert, wenn Bezüge zwischen dem länder- und problemspezifischen Teil des Berichts und den innenpolitischen Themen hergestellt würden. Mehr Raum müsse auch dem Thema "Menschenrechte und Wirtschaft" gewidmet werden, so die Abgeordneten übereinstimmend. Dabei gehe es auch darum zu erfahren, ob menschenrechtliche Kriterien bei der Vergabe von so genannten "Hermes-Bürgschaften" berücksichtigt werden. Koalition und Opposition forderten die Regierung ferner auf, in Zukunft im Menschenrechtsbericht auch über präventive Maßnahmen zu berichten, mit denen versucht worden sei, Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden.

"Menschenrechtsbericht ist zu spät vorgelegt worden"

Der 5. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den Auswärtigen Beziehungen fand große Zustimmung bei SPD und Bündnis 90/Die Grünen. CDU/CSU und F.D.P. kritisierten, in vielen Passagen beschränke sich die Regierung auf beschreibende Formulierungen und lasse zu wenig erkennen, welche politische Bewertungen sie vornehme. Ein Beispiel dafür sei der Tschetschenien-Konflikt. Übereinstimmend bemängelten alle Fraktionen die verspätete Vorlage des Menschenrechtsberichts. Darunter habe dessen Aktualität gelitten.

Keine Mehrheit fand am 5. April im Plenum ein Vorstoß der PDS-Fraktion, die Bundesregierung solle sich in den laufenden Rechtsstreit zwischen Pharmaunternehmen und der Regierung Südafrikas einschalten, um die preiswerte Abgabe von Medikamenten gegen Aids zu ermöglichen. Die Abgeordneten hatten in einem Entschließungsantrag (14/5801) unter anderem verlangt, Berlin solle deutsche Unternehmen zur Rücknahme ihrer Klage drängen und sich dafür einsetzen, dass Entwicklungsländern lebenswichtige Medikamente "zu einem bezahlbaren Preis angeboten werden". Die Bundesregierung müsse sich außerdem innerhalb der Welthandelsorganisation für Regelungen einsetzen, die bei einem Gesundheitsnotstand Ausnahmen vom internationalen Patentschutz zuließen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0104/0104032
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