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April 04/2001
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PDS will Umlage der Gewerbesteuer wieder senken

(fi) Die Bundesregierung soll die im Zuge der Unternehmensteuerreform beschlossene unbefristete Erhöhung der Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder von 20 Prozent im Jahr 2000 auf knapp 28 Prozent im Jahr 2005 rückgängig machen. Dies verlangt die PDS-Fraktion in einem Antrag (14/5586).

Zur Begründung heißt es, die Kommunen würden allein in diesem Jahr Einnahmen von 8,3 Milliarden DM als Folge der Steuerreform verlieren. Von 2005 an stiegen diese Verluste sogar auf jährlich über 12 Milliarden DM. Darüber hinaus gingen in den nächsten 20 Jahren rund 14 Milliarden DM an eigenen Einnahmen verloren, weil die Unternehmen die Ausgaben für den Kauf der UMTS-Mobilfunklizenzen steuerlich absetzen könnten. Die Gewerbesteuereinnahmen der Städte und Gemeinden ohne die Stadtstaaten hätten sich im letzten Jahr auf 38 Milliarden DM und damit etwa auf dem Niveau von 1999 bewegt.

Die unbefristete Erhöhung der Gewerbesteuerumlage, durch die die Kommunen einen Teil ihres Aufkommens an Bund und Länder abgeben, führt laut PDS zu überproportionalen Einnahmeausfällen. Die Gewerbesteuer werde immer mehr zu einer "Gemeinschaftssteuer von Bund, Ländern und Gemeinden". Bei einer Kommunalfinanzreform wäre nach Ansicht der PDS zu prüfen, ob auf die Umlage verzichtet werden kann.

Zerlegungsmaßstab ändern

In einem weiteren Antrag (14/5584) fordert die Fraktion die Regierung auf, den Zerlegungsmaßstab für den Gewerbesteuermess-betrag als "Verhältnis der Summe der Arbeitslöhne" durch das "Verhältnis der Anzahl der Arbeitsplätze" zu ersetzen. Auch solle der Wert der Betriebsanlagen als Faktor in den Zerlegungsmaßstab einbezogen werden. Der jetzige Zerlegungsmaßstab führe zu Gewerbesteuermindereinnahmen der ohnehin strukturschwachen ostdeutschen Gemeinden, deren Betriebsstätten ihren Beschäftigten eher niedrigere Löhne zahlten. Der Anteil der Gewerbesteuer an den Gesamteinnahmen der ostdeutschen Gemeinden habe 1999 bei 6 Prozent, in den alten Ländern dagegen bei 14,3 Prozent gelegen.

Der Bundestag hat beide Anträge am 6. April an den Finanzausschuss überwiesen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0104/0104062b
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