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Mai 05/2001
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PLENARBESCHLUSS

Zahlungen für Zusatzversorgung der ehemaligen DDR anheben

(as) Bei der Rentenberechnung für Angehörige des Versorgungssystems des ehemaligen DDR-Staatssicherheitsministeriums soll die Entgeltbegrenzung von 70 Prozent aufgehoben werden. Dies beschloss der Bundestag am 18. Mai, indem er einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/5640, Beschlussempfehlung 14/6063) mit den Stimmen der Koalition bei ablehnendem Votum der Opposition annahm.

Danach soll künftig das volle Durchschnittsentgelt Bemessungsgrundlage sein. Nach Angaben der Exekutive werden damit Entscheidungen zur Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR umgesetzt. Gleichzeitig werde die Zahlungsbegrenzung für das Versorgungssystem des Ministeriums für Sicherheit verfassungskonform ausgestaltet.

Unionsantrag abgelehnt

Zurückgewiesen wurde ein Antrag der CDU/CSU (14/2522), wonach die von den Beschäftigten der ehemaligen Deutschen Reichsbahn rechtmäßig erworbenen Ansprüche und Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung der Deutschen Reichsbahn und der Post anerkannt und ausgezahlt werden sollten.

Ohne Mehrheit blieben auch drei Anträge der PDS (14/2729, 14/4038, 14/4041) zum gleichen Themenkomplex. Nach der Willen der Fraktion sollten unter anderem bei der Gewährung der Ansprüche der Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post Versorgungsregelungen auf der Basis der rechtlichen Bestimmungen der entsprechenden Versorgungsordnung geschaffen werden. Außerdem sollen von der ehemaligen DDR anerkannte rentenrechtliche Zeiten von mithelfenden Familienangehörigen in der Land- und Forstwirtschaft in das Sozialgesetzbuch übernommen werden.

Die SPD erklärte zum Gesetzentwurf der Regierung, damit würden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Um erneute ideologische Diskussionen zu vermeiden, gehe die Exekutive grundsätzlich nicht über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsúhinaus. Die Bündnisgrünen erläuterten ergänzend, nach den Vorgaben des Einigungsvertrages sollten die Zusatz- und Sonderversorgungs..systeme der DDR geschlossen und die darin erworbenen Ansprüche und Anwartschaften in die gesetzliche Rentenversicherung überführt werden.

SED-Opfer entschädigen

Nach Meinung der CDU/CSU sollte die Begrenzung der Renten nur dann aufgehoben werden, wenn gleichzeitig die SED-Opfer angemessen entschädigt würden. Es müsse sichergestellt werden, dass diejenigen, die in der ehemaligen DDR gegen die Grundsätze der Menschlichkeit in der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hätten, von der Aufhebung der Rentenbegrenzung ausge.schlossen blieben. Ein entsprechender Entschließungsantrag der Union (14/6106) blieb ohne Erfolg.

Die Fraktion der F.D.P. brachte erfolglos einen Entschließungsantrag ein (14/6104), wonach rentenrechtliche Bestimmungen der ehemaligen DDR für das mittlere medizinische Personal berücksichtigt werden sollten. Ein Änderungsantrag zum Beamtenversorgungsgesetz (14/6105) wurde zurückgewiesen.

Nach Auffassung der PDS zeigt die Regierungsinitiative, dass die vollständige Beseitigung des "Rentenstrafrechts" keineswegs beabsichtigt sei. Dies sei politisch motiviert. Mit einem Entschließungsantrag (14/6092), der die vollständige Umsetzung der Rentenansprüche der ehemaligen DDR vorsieht, blieb die Fraktion ohne Mehrheit. Weitere Änderungsanträge (14/6087-6091) wurden ebenfalls nicht von Erfolg gekrönt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0105/0105021a
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