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Mai 05/2001
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UNTERRICHTUNG

Sachverständigenrat tritt für Patientenrechte-Gesetz ein

(ge) Der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen tritt dafür ein, die Patientenrechte in einem eigenständigen Patientenrechte-Gesetz zusammenzufassen. Dies geht aus dem Gutachten 2000/2001 der Experten hervor, das die Bundesregierung in Form zweier Unterrichtungen (14/5660,5661) vorgelegt hat.

Eine eigenständige gesetzliche Regelung sei erforderlich, um die derzeit komplexe rechtliche Situation im Gesundheitswesen für die Patienten in einfacher Weise identifizierbar zu machen. Dabei sollte die Rechtsangleichung an europäisches Recht berücksichtigt werden. Weiter schreiben die Sachverständigen, die Rolle der Patienten sei im Wandel begriffen.

Während diese in der Vergangenheit vor allem diejenigen gewesen seien, die sich auf die Fürsorge, die Bedarfsgerechtigkeit und die Qualität der Entscheidungen anderer verlassen wollten oder mussten, könnten sie zukünftig eine Rolle als eigenständige "dritte Kraft" im Gesundheitswesen übernehmen. Hiervon gehe ein wachsender Einfluss auf die Zielorientierung, die Prozesse und die Strukturen des Versorgungssystems aus. Für das Gesundheitswesen werde die Frage, inwieweit eine aktive mitgestaltende Rolle von Bürgern, Versicherten und Patienten verwirklicht sei, an Bedeutung gewinnen. Bislang sei die Rolle des Konsumenten kaum angemessen gestärkt worden.

Der Sachverständigenrat kommt außerdem zu dem Schluss, das deutsche Gesundheitswesen leide an einer mangelnden Orientierung im Hinblick auf explizite gesundheitliche Ziele. Fast zwangsläufig werde in der Diskussion die Ausgabenebene überbetont. Die einseitige Orientierung an den Ressourcen komme auch dadurch zum Ausdruck, dass die Beitragssatzstabilität als Sollvorschrift in das Gesetzbuch aufgenommen worden sei. Auf Grund dieser Herangehensweise reduzierten sich die meisten "Gesundheitsreformen" auf reine Kostendämpfungsmaßnahmen. Diesem Umstand müsse mit einer öffentlichen Zieldiskussion begegnet werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0105/0105023c
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