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Mai 05/2001
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ÄRZTEVERGÜTUNG

Wohnortprinzip einführen

(ge) Das Wohnortprinzip für die Vereinbarung der Gesamtvergütungen der Ärzte und Zahnärzte soll im System der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt werden. In einem von SPD und B'90/Grüne vorgelegten Gesetzentwurf (14/5960) heißt es, die Honorarvereinbarungen sollten jeweils für die Region, in der die Versicherten wohnen, getroffen werden. Die Fraktionen erläutern, bisher seien die Gesamtvergütungen jeweils mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung vereinbart worden. Dabei sei es mitunter nicht zu einer leistungsgerechten Verteilung der Honorare gekommen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0105/0105023e
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