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Mai 05/2001
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Trinkgelder auch weiterhin besteuern

(fi) Gesetzentwürfe der CDU/CSU-Fraktion zur Erhöhung des Trinkgeldfreibetrages (14/4938neu) sowie der F.D.P.-Fraktion zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abschaffung der Trinkgeldbesteuerung,14/5233) hat der Finanzausschuss am 16. Mai abgelehnt. Beim Unionsentwurf enthielten sich die F.D.P. und die PDS der Stimme, für den F.D.P.-Entwurf votierte auch die PDS, während sich die Union enthielt.

Die CDU/CSU trat dafür ein, den Freibetrag im Einkommensteuergesetz für freiwillige Trinkgelder von derzeit 2.400 DM auf 4.200 DM anzuheben, was mit Steuermindereinnahmen von rund 130 Millionen DM verbunden wäre. Die letzte Anpassung des Freibetrages liege bereits zehn Jahre zurück, hatte die Fraktion argumentiert.

Die F.D.P. hielt die Besteuerung freiwillig gewährter Trinkgelder für nicht mehr zeitgemäß. Trinkgelder seien kein Arbeitslohn, sondern ein Maßstab für die Qualität einer Dienstleistung. Auch sei die Gleichheit der Besteuerung nicht gewährleistet. In erster Linie sei die Gastronomie betroffen, so die Liberalen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0105/0105027b
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