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Mai 05/2001
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Strom aus Biomasseerzeugen

(um) Mit einer Verordnung will die Regierung regeln, welche Stoffe als Biomasse gelten (14/6059).

Dazu wird vorgegeben, welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung aus Biomasse in den Anwendungsbereich des Gesetzes für erneuerbare Energien fallen. Ferner wird festgehalten, welche Umweltanforderungen bei der Erzeugung von Strom aus Biomasse einzuhalten sind. Zusatzkosten entstünden dabei nicht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0105/0105042c
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