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Mai 05/2001
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Regierung soll Hilfsfonds für Handwerker nicht aufstocken

(wi) Abgelehnt hat der Wirtschaftsausschuss am 16. Mai einen Antrag der PDS-Fraktion (14/5559), den so genannten Kleinunternehmer-Hilfsfonds effektiv zu organisieren und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Nachfolgeregelung zu schaffen.

Nach Auffassung der PDS weist der mit 5 Millionen DM dotierte, von der Bundesregierung eingerichtete Fonds zur Hilfe für durch kriminelle Machenschaften in Not geratene ostdeutsche Handwerksbetriebe noch gravierende Mängel auf. Die Mittel würden überwiegend für Unternehmens- und Steuerberater eingesetzt, während es den betroffenen Unternehmen um Soforthilfe gegangen sei. Auch die Union skizzierte das Schicksal dieser Unternehmen als "dramatisch". Der Fonds löse das Problem nicht. Dagegen solle das vor einem Jahr in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung von Zahlungen überprüft werden. Die SPD räumte ein, dass der Fonds eine "schwierige Gratwanderung" darstelle. Elf von zwölf betroffenen Fällen seien mittlerweile jedoch gelöst. Die F.D.P. stellte fest, das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen greife nicht.

Die Bundesregierung erklärte, die Hilfsmittel auszahlende Deutsche Ausgleichsbank habe den Firmen "über das Übliche hinaus" geholfen. Die Probleme des Handwerks im Osten seien nicht über einen erneut aufgestockten Fonds zu lösen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0105/0105051c
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