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Mai 05/2001
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Hochschulen Recht an Erfindungen geben

(re) Nach dem Willen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen soll es Hochschulen künftig ermöglicht werden, alle dort gemachten Erfindungen in Anspruch zu nehmen, Patentschutz dafür anzumelden und sie wirtschaftlich zu verwerten. Die Koalitionsfraktionen legten dazu einen Gesetzentwurf (14/5975) vor.

Damit soll die bisherige Regelung, nach der Hochschullehrer frei über die Anmeldung und Verwertung ihrer Erfindungen entscheiden können, zu Gunsten der Hochschulen geändert werden. Die Koalition verspricht sich davon, die Menge der den Hochschulen zur Verfügung stehenden Erfindungen wesentlich zu erhöhen und damit die Voraussetzungen für ein Patent- und Verwertungswesen zu schaffen.Zum gleichen Thema hat auch der Bundesrat einen Gesetzentwurf (14/5939) vorgelegt. Darin ist vorgesehen, dass künftig das gesamte wissenschaftliche Personal der Hochschulen von einer Vorschrift profitieren soll, der zufolge dieser Personenkreis bei der Beteiligung am Verwertungserlös für eine Erfindung und beim Recht auf Widerspruch gegen die Schutzrechtsanmeldung besser gestellt werden soll.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0105/0105059a
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