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Mai 05/2001
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MEHRHEIT IM PLENUM VON KOALITION UND CDU/CSU

Neues Gesetz zur Beschränkung des Post- und Fernmeldegeheimnisses gebilligt

(in) Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU/CSU hat der Bundestag am 11. Mai einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung von Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (14/5655) in der Fassung des Innenausschusses (14/5981) angenommen. F.D.P. und PDS stimmten gegen die Vorlage.

Mit dem Gesetzentwurf wird Beanstandungen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen. Danach sollen bis zum 30. Juni 2001 die Pflichten der beteiligten Behörden beim Umgang mit personenbezogenen Daten verschärft und die Bestimmungen über die Kontrolle erweitert werden. Außerdem werden strategische Überwachungbestimmungen für den Bundesnachrichtendienst geändert.

Fortschritt berücksichtigen

Die Initiative dient zudem dazu, den Fortschritt technischer Entwicklungen zu berücksichtigen und Gesetzeslücken zu schließen. So wird die strategische Fernmeldekontrolle auf die Technik der internationalen Telekommunikation ausgedehnt und eine Regelung für Leib oder Leben bedrohende Geiseldramen im Ausland eingeführt. Neu aufgenommen wurde die "Volksverhetzung" in den Katalog der Überwachungstatbestände. Auch sollen nachrichtendienstliche Erkenntnisse künftig für Verbotsverfahren bei verfassungswidrigen Parteien oder extremistischen Vereinen genutzt werden können. Schließlich sollen inländische Behörden den Bundesnachrichtendienst über einschlägige Gefahrenbereiche unterrichten können, ohne dass darum ersucht werden muss.

Der Gesetzesbeschluss des Parlaments sieht zudem vor, die Bestimmungen über die Kontrolltätigkeit der so genannten G-10-Kommission zu erweitern. Diese Kommission überwacht die Maßnahmen zur Einschränkung des grundgesetzlich (Artikel 10) garantierten Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. Ihre Mitglieder werden vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages berufen. Auf Empfehlung des Innenausschusses enthält das neue Gesetz nunmehr eine Bestimmung, der zufolge die Mitglieder der G-10-Kommission grundsätzlich zur Geheimhaltung, auch nach ihrem Ausscheiden, verpflichtet sind.

Bevor die Abgeordneten das neue Gesetz verabschiedeten, lehnten sie mit Mehrheit 13 Änderungsanträge der PDS (14/5997-6009) sowie zwei Entschließungsanträge von F.D.P. (14/5965) und PDS (14/6010) ab. Die beiden kleineren Oppositionsfraktionen hatten darin verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht.

Demgegenüber votierte das Parlament dafür, die Regierung solle dem Bundestag in zwei Jahren über die Erfahrungen mit der Novellierung berichten. Außerdem nahmen die Abgeordneten in ihrem Beschluss eine Erklärung der Regierung zur Kenntnis, dass im laufenden NPD-Verbotsverfahren kein Gebrauch von den neuen Bestimmungen gemacht wird.

Übereinstimmung begrüßt

Dieter Wiefelspütz (SPD) brachte in der Plenardebatte seine Genugtuung zum Ausdruck, das "dieses wichtige Gesetz auch die Zustimmung der CDU/CSU finde und damit ein Gesetz zur äußeren und inneren Sicherheit des Landes" im Bundestag eine ganz breite Mehrheit habe. Auf Grund langer Oppositionserfahrung habe er großen Wert darauf gelegt, den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen die Mitwirkung zu bieten, um den Bereich der parlamentarischen Kontrolle zu stärken.

Erwin Marschewski (CDU/CSU)übegrüßte die Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten in die Beratungen. Angesichts der Vorreiterrolle von Union und F.D.P. sei aber unverständlich, dass den Unionsanträgen etwa zur Einbeziehung von Völkermord oder Verbrechensplanung nicht entsprochen worden sei. Dennoch stimme man zu, weil "wir zu jedem Gesetz ‚ja' sagen, mit dem sich die innere Sicherheit verbessern lässt".

Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, es sei "wahrlich ungrün", ein Gesetz über Abhörmaßnahmen zu beschließen. Man habe mitgemacht, "um einen verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen". Kein Verständnis habe er für die Kritik der F.D.P., deren Anteil an den verfassungswidrigen Passagen des geltenden Gesetzes nun korrigiert werden müsse.

Kritik von F.D.P. und PDS

Max Stadler (F.D.P.) kritisierte, die Endfassung der Novelle habe erst am 4. Mai vorgelegen. So habe keine Gelegenheit bestanden, trotz des "massiven Eingriffs in die Grundrechte", eine von F.D.P. und PDS beantragte Sachverständigenanhörung durchzuführen. Hauptsächlich kritisiere die F.D.P., dass die Neufassung Maßnahmen vorsehe, was die Liberalen der CDU/CSU früher niemals eingeräumt hätten, was aber "die Grünen jetzt der SPD zugestanden haben".

Ulla Jelpke (PDS)übezeichnete die Verabschiedung als weiteren "schwarzen Tag für die Bürgerrechte". Die Grünen hätten zwar versucht, einen kritischen Anschein aufrechtzuerhalten, aber "entscheidend seien Taten". Die Chance, den festgestellten Abbau von Bürgerrechten zu]korrigieren und einer Perfektionierung des Überwachungsstaates entgegenzuwirken, sei vertan.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0105/0105061
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