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Mai 05/2001
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BREITE MEHRHEIT IM BUNDESTAG

Zensusvorbereitungsgesetz zielt auf Stichproben und Datenabgleich ab

(in) Mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. gegen die PDS hat der Bundestag am 18. Mai den Gesetzentwurf der Regierung (14/5736) zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus (Volksbefragung) verabschiedet.

In der Beschlussvorlage (14/6068) hatte sich der Innenausschuss am 16. Mai für den Entwurf der Regierung ausgesprochen. Danach soll mit dem Zensusvorbereitungsgesetz an Stelle einer herkömmlichen Befragung aller Einwohner Deutschlands eine Erhebung ermöglicht werden, die sich auf die Daten vorhandener Verwaltungsdateien in Abgleichung mit Stichprobenerhebungen stützt. Nach Angaben der SPD werden sich damit die Kosten gegenüber einer klassischen Volkszählung, wie sie zuletzt vor 15 Jahren durchgeführt wurde, von 2 Milliarden DM auf etwa 40 Millionen DM reduzieren.

Um ein deutschlandweit gültiges Ergebnis zu erhalten, werde es eine entsprechende Testphase bis 2002 geben, deren Auswertung bis 2004 abgeschlossen sein müsse, damit der Zensus 2005 auf der Grundlage eines neuen Gesetzes vorgenommen werden kann.³Vom Bundesrat sei Zustimmung signalisiert worden. Nicht endgültig einig sei man sich über die Forderung der Länderkammer auf Erstattung von 50 Prozent der veranschlagten Kosten.

Die CDU/CSU wollte im Ausschuss wissen, wie sich die EU-Nachbarstaaten, die sich ebenfalls auf einen EU-weiten Zensus vorbereiteten, in dieser Frage verhalten. Laut Regierung gibt es generell eine eindeutige Tendenz zur registergestützten Methode, da sie nicht nur wesentlicher kostengünstiger, sondern auf Grund der technischen Möglichkeiten und neuer Verfahrensweisen wesentlich schneller und genauer sei. So hätten sich die skandinavischen Staaten wie auch die Niederlande dafür entschieden, während in Frankreich und Österreich klassisch gezählt worden sei.

Zur Frage der Union, was denn geschehe, wenn der Test "daneben" gehe, erklärten die Sachverständigen der Regierung, es sei ja Sinn des Gesetzes, durch den im Übrigen gründlich vorbereiteten Test mögliche Schwächen aufzudecken.

Zur Frage der Datensicherheit, die von der Union und vor allem von der PDS angesprochen worden war, erklärte die Regierung, der Bundesdatenschutzbeauftragte habe die Vorlage eingehend geprüft und keinerlei Einwände erhoben. Die von der PDS angeführten kritischen Äußerungen einiger Landesdatenschutzbeauftragter würden hinsichtlich der generellen Fragestellung auch bei einer herkömmlichen Volkszählung womöglich sogar vermehrt auftreten, während sich bei der modernen Zensusmethode auch die Zahl der Informationsträger erheblich reduziere.

Die von der PDS befürchteten erheblichen Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte seien unbegründet, da die vernetzten Daten anonymisiert würden. Auch würden Behörden, die ihre Daten zur Verfügung gestellt hätten, keine darüber hinausgehenden Daten zurückerhalten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0105/0105065a
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