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06/2001
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Am Arbeitsplatz Nichtraucher besser schützen

(as) Nach dem Willen des Bundestages sollen Nichtraucher am Arbeitsplatz besser geschützt werden. Am Weltnichtrauchertag nahm das Plenum bei Gegenstimmen aus der CDU/CSU und der F.D.P. mit großer Mehrheit einen Gruppenantrag mehrerer Abgeordneter von SPD, Union, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. (14/3231, Beschlussempfehlung14/5325) an.

In der Initiative heißt es, der Gesundheitsschutz von nichtrauchenden Arbeitnehmern solle im Hinblick auf neue eindeutige medizinische Erkenntnisse über die Schädlichkeit des Passivrauchens gestärkt werden. Die Regierung solle Konzepte für die innerbetriebliche Prävention und die freiwillige Raucherentwöhnung ausarbeiten lassen.

Die Befürworter des Antrags erklärten, die Arbeitsstättenverordnung müsse im Sinne des Nichtraucherschutzes ergänzt werden. In über 90 Ländern gebe es bereits einen gesetzlich fixierten Nichtraucherschutz. Die EU habe bereits 1989 ihre Mitgliedstaaten zu Maßnahmen im Nichtraucherschutz aufgefordert. Der Vorschlag solle zu Rechtssicherheit und Rechtsfrieden beitragen, da momentan die jeweilige Mehrheit in den Betrieben über das Rauchen entscheide. Der Nichtraucherschutz solle wegen der Gefährdung von Jugendlichen auch auf Ausbildungsstätten erweitert werden.

Die Gegner des Antrages hielten dem entgegen, es gebe bereits eine umfängliche Rechtsprechung zum Nichtraucherschutz. Mit dem vorliegenden Antrag würde nur ein "bürokratischer Moloch" herangezogen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0106/0106027b
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