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06/2001
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PFLEGEVERSICHERUNG

Eigenverantwortung stärken

(ge) Die Eigenverantwortung in der Pflegeversicherung soll gestärkt werden. Der Gesundheitsausschuss hat am 30. Mai mit den Stimmen der Koalition und gegen das Votum der Opposition einen Gesetzentwurf der Regierung (14/5395) verabschiedet, wonach die Pflegequalität gesichert, weiterentwickelt und geprüft werden solle. Außerdem sei die Zusammenarbeit von staatlicher Heimaufsicht und Selbstverwaltung zu verbessern, schreibt die Exekutive. Übergreifendes Ziel müsse sein, die Rechte von Menschen in ihrer Lebenslage als Pflegebedürftige und in ihrer Eigenschaft als Verbraucher am "Markt" der ambulanten und stationären Pflege zu schützen und zu stärken.

Gegen die Stimmen der Antragsteller wurde ein Gesetzentwurf der Union (14/5547) abgelehnt, womit die Fraktion die Situation von Demenzkranken verbessern wollte. Zu diesem Zweck müsse ein allgemeiner Betreuungsbedarf zumindest zum Teil anerkannt werden. Die notwendigen finanziellen Ressourcen hierfür könnten durch die Rücknahme der Absenkung der Beiträge für Arbeitslosenhilfebezieher erschlossen werden, heißt es weiter. Außerdem sollten nach dem Willen der Fraktion bei stationärer Unterbringung die Kosten der Behandlungspflege von der Pflege- in die Krankenversicherung verlagert werden. Die dadurch auf Seiten der Heime entstehenden finanziellen Handlungsspielräume könnten dazu verwendet werden, zusätzliches Pflegepersonal einzustellen, so die Union.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0106/0106029c
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