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06/2001
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BUNDESTAG NIMMT BIOMASSEVERORDNUNG AN

Tiermehl und belastetes Altholz von Stromgewinnung ausgeschlossen

(um) Die neue Biomasseverordnung der Bundesregierung kann nun in Kraft treten. Dies beschloss der Bundestag, als er am 1. Juni einem Verordnungsentwurf (14/6059) auf Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (14/6179) zustimmte.

Die Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse regelt für den Anwendungsbereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, dass bestimmte Stoffe zur Gewinnung von Strom durch Biomasse ausgeschlossen sind (14/6059,14/6179).

Es handelt sich dabei um belastetes Altholz, Tierkörper sowie Tiermehl und ähnliche Substanzen. Der Gesetzgeber hatte bereits am 6. Juli 2000 über eine Nichtverwendung von belastetem Altholz entschieden.

Eine Präzisierung im Hinblick auf Stromgewinnung durch die Verbrennung von Tierkörpern oder Tiermehl war notwendig geworden, da vor dem Hintergrund der BSE-Krise bislang nur gesetzlich geregelt worden war, Tierkörper und ähnliche Substanzen ausschließlich in Tierkörperbeseitigungsanlagen zu vernichten. Die F.D.P. hatte im Umweltausschuss dazu einen Änderungsantrag vorgelegt, in dem sie auf die vorhandenen "großen Mengen" an Tiermehlen hinwies.

Die Liberalen argumentierten, die Annahme der Regierungsverordnung in der vorhandenen Form werde dazu führen, dass Tiermehle trotz ihres vorhandenen energetischen Potenzials von der Stromerzeugung aus Biomasse ausgeschlossen wären. Stattdessen müssten sie nun mit zusätzlichen Kosten entsorgt werden.

Der Änderungsantrag der Liberalen, Tiermehle deshalb als Biomasse für die Stromerzeugung zuzulassen, wurde gegen die Stimmen von CDU/CSU und F.D.P. abgelehnt. Die SPD erklärte, die Forderung der Liberalen nach Einbeziehung der Tiermehle in die Biomasseverordnung passe nicht zu ihrer vielfach verkündeten Position der Ablehnung des Erneuerbare -Energien-Gesetzes, in der immer von einer zu großen Förderung dieser Energieträger die Rede sei. Einer energetischen Verwertung dieses Stoffes ohne zusätzliche Förderung stehe nichts entgegen.

Die Bundesregierung hatte am 30. Mai im federführenden Umweltausschuss dargelegt, dass durch die Entschädigung bei erkrankten Tieren und die Kaufaktionen sehr wohl von Seiten des Bundes Finanzhilfen im Zusammenhang mit der BSE-Krise gegeben worden seien.

Was das weitere Verfahren im Zusammenhang mit dem Tiermehl anbelange, so sei auf die Entschließung des Bundesrates hinzuweisen. Die Länderkammer habe die Bundesregierung aufgefordert, für den Bereich der Biomasse tierischer Herkunft innovative Verfahren voranzubringen und hierzu Mitte des Jahres 2002 einen Bericht vorzulegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0106/0106044a
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